Handelt es sich bei einer Plastikfolie vor den Augen um eine sog. „Passivbewaffnung“? Und darf der Staat wegen des Tragens einer solchen unsere Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken? Benjamin Ruß trug eine solche bei den Blockupy-Protesten 2015 und befindet sich seitdem im Rechtsstreit mit dem deutschen Staat. Aktuell liegt das Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ein Interview.
Nach vier Jahren Rechtsstreit gelangt eine Klage nun vor das Bundesverfassungsgericht. Der ursprünglich Beklagte, Benjamin Ruß, will auch auf diesem Weg die erkämpfte Versammlungsfreiheit verteidigen.