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Sonntag, April 28, 2024
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    Gerichtsverfahren wegen Passivbewaffnung: „Wo er kann, hebelt der Staat demokratische Freiheiten aus.“

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    Handelt es sich bei einer Plastikfolie vor den Augen um eine sogenannte „Passivbewaffnung“? Und darf der Staat deswegen unsere Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken? Benjamin Ruß trug eine solche Overheadfolie mit Gummibändern und Aufschrift bei den Blockupy-Protesten 2015 und befindet sich seitdem im Rechtsstreit mit dem deutschen Staat. Aktuell liegt das Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). – Ein Interview mit ihm.

    Wie kam es zu dem Gerichtsverfahren wegen der Plastikfolie? Worum geht es und was ist passiert?

    2015 habe ich an der Demonstration gegen die Eröffnungsfeier gegen die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main teilgenommen. Allein der Bau des Turms hat bereits 1,3 Milliarden Euro gekostet und hatte spürbare Auswirkung auf die Nachbarschaft vor Ort mit steigenden Mieten und Grundstückspreisen. Darüber hinaus steht die EZB wie kaum eine andere Institution in Europa für die katastrophale Austeritätspolitik gegenüber Ländern in der europäischen Peripherie, zu dem Zeitpunkt vor allem gegenüber Griechenland. Bei den Protesten wurde ich weder kontrolliert noch in Gewahrsam genommen.

    Im Nachgang zu den Protesten kam es zu Ermittlungen der Frankfurter Polizei, und diese haben ein Schreiben an alle Staatsschutzbehörden verschickt. Darin haben sie über 200 Personen gelistet und zur Fahndung ausgeschrieben. All diese Personen trugen auf dem Protest handelsübliche Klarsichtfolie mit Aufschriften wie „smash capitalism“ vor den Augen. Der Vorwurf lautete „Passivbewaffnung“. Dieses Vorgehen hatte bei den damaligen Blockupy-Protesten schon fast Tradition: Es wurde alles Mögliche an Gegenständen, von Regenschirmen über Sonnenbrillen bis zu Gummitieren durch die staatlichen Ordnungskräfte als „Passivbewaffnung“ klassifiziert.

    Nachdem ich damals die Anzeige der Polizei erhalten habe, entschied ich mich, vor Gericht zu gehen. Ich war einer der wenigen, die tatsächlich angeklagt wurden, weil ich zu dieser Zeit in Bayern rund um den ersten G7-Gipfel in Elmau 2015 politisch aktiver war. Die Staatsschutzbehörden haben mich daher leicht identifizieren können.

    Was ist nun grundsätzlich unter der „Passivbewaffnung“ zu verstehen?

    Den Begriff gab es im deutschen Sprachgebrauch originär nicht. Es ist eine Wortneuschöpfung des deutschen Repressionsapparats und im Bundesversammlungsrecht in §17a festgehalten. Diese Erweiterung des Versammlungsgesetzes entstand im Zuge der Auseinandersetzung mit der Studierendenbewegung während der 1970er und 1980er Jahre.

    Um sich gegen die Polizeiaggressionen damals wehren zu können, trugen viele Aktivist:innen bei Blockaden und Demonstrationen z.B. Motorradhelme. Der Staat schuf sich mittels des Gesetzes die Möglichkeit der Einschränkung und Kriminalisierung der damaligen militanten Aktivst:innen. Bis heute ist es sehr willkürlich, was als „Passivbewaffnung“ angesehen wird. Ich hatte damals eben eine Plastikfolie mit der Aufschrift „smash capitalism“ vor meinem Gesicht.

    Wie sind die gerichtlichen Verfahren verlaufen und wie ist der aktuelle Stand?

    Der erste Prozess hat 2017 begonnen. Das heißt, dementsprechend befinde ich mich schon mehrere Jahre in dieser juristischen Auseinandersetzung. Im Moment liegt die Sache beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Vom Amtsgericht Frankfurt wurde ich zu 40 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt und für schuldig befunden. Für mich war von Beginn an klar, dass ich in Berufung gehen würde. Das habe ich dann auch getan.

    Im weiteren Verlauf sind wir dann alle Instanzen des Strafverfahrens durchlaufen. 2019 waren wir dann vor dem Oberlandesgericht. Die zuständige Richterin hatte zum Ende des Verfahrens formuliert, dass sie einen Freispruch präferiere. Allerdings handele es sich um eine zu brisante Frage, die an anderer Stelle geklärt werden müsste. Sie hat mich dann an das Bundesverfassungsgericht verwiesen und meine Strafe auf zehn Tagessätze à 15 Euro reduziert. Dieser minimale Betrag war eine lächerliche Verurteilung, was dafür spricht, dass die Richter:innen sich nicht sicher waren, inwiefern der Vorwurf eine Verurteilung rechtfertige.

    Nach dem Urteil habe ich dann beschlossen, mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Meiner Meinung nach wird durch diese Entscheidung nicht nur in das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingegriffen, sondern eben auch in das Recht auf Versammlungsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde jedoch nicht zur Entscheidung angenommen.

    Pfefferspray: Im Krieg verboten, im Polizeieinsatz erlaubt

    Mir blieb damit nichts anderes übrig, als vor den EGMR zu ziehen. Wir haben 2020 dort einen Antrag gestellt. Dies war nur möglich durch eine laufende “GoFundMe”-Kampagne, um den Rechtsstreit in dieser Instanz zu finanzieren. Im Sommer 2023 ist bei meinem Verfahren dann auch der Stein ins Rollen gekommen: Der EGMR hat die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Bundesregierung musste antworten und hat das im Oktober 2023 getan. Wir hatten dann die Möglichkeit, eine Replik zu schreiben. Jetzt liegen dem EGMR sowohl die Stellungnahme der Bundesregierung als auch unsere Antwort vor.

    Wie argumentiert die Bundesregierung zugunsten der Verurteilung und können wir Widersprüche in ihrer Argumentation finden?

    Die Bundesregierung argumentiert in ihrer Stellungnahme, dass sie in der Verurteilung keinerlei Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sieht.

    Dabei beginnt sie ihre Argumentationslinie damit, das gesamte Versammlungsgeschehen an diesem Tag als kollektiv unfriedlich darzustellen. Es seien über 600 Strafverfahren eingeleitet worden. Dabei lässt sie jedoch außer Betracht, dass lediglich ein kleiner Teil militant agiert hat. Diesem Teil habe ich nicht angehört. Bei 20.000 Teilnehmenden sind 600 Personen ein verschwindend geringer Anteil. Außerdem werden Mehrfachanzeigen gegen dieselbe Person und eingestellte Verfahren außer Betracht gelassen.

    Stattdessen wird von Seiten des Staats das Bild geschaffen, dass die gesamte Versammlung gewaltvoll gewesen sei. In der Folge wären viel stärkere Eingriffe seitens der Repression möglich. Bedenkenswert ist, dass es insbesondere den Repressionsbehörden nützt, dass eine Versammlung als „unfriedlich“ klassifiziert wird. Diese haben dadurch einen viel größeren Ermessensspielraum und sind gleichzeitig dieselben, die eine solche Klassifikation vornehmen.

    Die Bundesregierung führt auch an, dass eine solche Plastikfolie, wie ich sie an diesem Tag trug, die Wirkung von Pfefferspray vermindere. Dem ist erst einmal zuzustimmen. Die Bundesregierung unterschlägt jedoch, dass der Einsatz von Pfefferspray hoch umstritten ist. Es kann lebensgefährliche Auswirkungen auf die Atemwege haben. Die Haut ist oft noch tagelang gereizt. Davon abgesehen wird es regelmäßig falsch angewendet. Selbst die als Zeugin geladene Polizistin im Prozess hat ausgesagt, dass ihrem Training zufolge auf den Brustbereich gezielt werden solle.

    Wenn ich also meine Augen schütze, dann nur vor rechtswidrigen Angriffen der Behörden in Augen- und eben nicht Brusthöhe. Es ist unverständlich, warum ich mich nicht vor illegaler Gewalt schützen darf. Der Staat fordert, dass ich mich maximal verletzbar auf eine Versammlung begebe. Wie soll ich sicher auf Versammlungen teilnehmen können, wenn ich mich nicht einmal gegen aus Sicht des bürgerlichen Rechts rechtswidrige Angriffe schützen darf?

    Ferner führt die Bundesregierung an, dass der Eingriff in die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gerechtfertigt sei, weil dieser die öffentliche Ordnung bewahre. Diese ziele auf ein „friedliches Zusammenleben“ ab. Diese bürgerliche Perspektive verkennt, dass die Arbeiter:innen sich in diesem System in einem andauernden Klassenkampf befinden. Angriffe auf die Arbeiter:innenklasse finden täglich statt und ein friedliches Zusammenleben der Klassen hat es nie gegeben und wird es nie geben.

    Außerdem argumentiert die Bundesregierung, dass die Verurteilung als sehr gering einzustufen sei. Deswegen sei solch ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit als unerheblich zu bewerten. Das Strafmaß fiel jedoch nur so milde aus, weil ich mich durch alle Instanzen gekämpft habe. Die erste Verurteilung hatte ein weitaus höheres Strafmaß vorgesehen.

    Nach der Bundesregierung hätte ich statt der Folie mit der Aufschrift diese auch als T-Shirt oder Transparent zeigen können. Dabei könnten beide Gegenstände genauso gegen Pfefferspray eingesetzt werden. Die Klassifizierung ist willkürlich und kann jederzeit zu unseren Lasten ausgelegt werden.

    Zuletzt wurde noch angemerkt, dass durch die Befragung eines Rechtsbeistands die aktuelle Rechtslage klar und verständlich war. Diese Anmerkung zeigt einmal mehr, wie realitätsfern die Bundesregierung ist: Es ist nicht möglich vor jeder Versammlung einen Rechtsbeistand zu konsultieren und jede Handlung dort zu besprechen. Dieser Vorschlag ist sehr absurd.

    Wie wird es nun weiter gehen?

    Jetzt gerade liegt der Ball im Feld des EGMR und wir müssen erstmal abwarten. Wir werden voraussichtlich im nächsten Jahr einen Richterspruch erhalten. Es kann allerdings sein, dass noch Schriftsätze ausgetauscht werden müssen.

    Wie schätzt du die weiteren Erfolgsaussichten ein?

    Es ist die letzte Instanz, in der ich in irgendeiner Form etwas gegen die Maßnahme vorbringen kann. Dabei hebt der EGMR das Urteil nicht selbst auf, sondern würde die deutsche Gerichtsbarkeit rügen. Inwiefern diese sich dann mit einer solchen Rüge auseinandersetzen würde, ist eine andere Frage. Auf jeden Fall würde dieses Verfahren mit einem solchen Richterspruch zu einem Ende kommen.

    Für ein positives Ergebnis spricht zum jetzigen Zeitpunkt , dass der EGMR die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert hat. Den genauen Ausgang und Inhalt des Richterspruchs können wir nicht einschätzen. Außerdem stellt der Ausbau des Repressionsapparates nach 2015 durch die Einführung der Polizeigesetze und die BKA-Überwachungsgesetze eine neue Stufe der Eskalation von Repressionen im deutschen Staat dar. Deutschland steht ganz aktuell auch wegen des Umgangs mit Protesten infolge des Krieges in Gaza europäisch und international schlecht dar. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass versucht wird, Deutschland deswegen ein wenig auf den Fuß zu treten.

    Für mich wäre eine Rüge Deutschlands auf jeden Fall ein Erfolg. Ich habe es geschafft, dieses langwierige Verfahren gegen Deutschland durchzukämpfen. Zwar bin ich verurteilt und habe infolge des Eintrages in mein Führungszeugnis auch darunter gelitten: Dies hatte berufliche Konsequenzen für mich und ich konnte manche Berufe nicht ausüben. Allerdings fühle ich mich nicht schuldig bei dieser Abwehr gegen körperliche Schäden. Die Repression ist schon unverhältnismäßig und es werden Kampfmittel eingesetzt, die nach der Genfer Konvention sogar im Krieg verboten sind. Alles, was aus Straßburg in dieser Richtung kommen würde, bewerte ich als positiv. Dies ist auch eine realistische Perspektive für den Ausgang.

    Es wäre ein schriftlicher Beleg durch eine europäische Institution, dass es auf Versammlungen in Deutschland nicht immer mit rechten Dingen zugeht.

    Welche Erfahrungen können du und die politische Widerstandsbewegung aus dem Gerichtsverfahren mitnehmen?

    Der bürgerliche Staat stellt eine breite Palette an legalen Möglichkeiten zur Verfügung, demokratische Rechte verteidigen und erkämpfen zu können. Dazu gehören jegliche Formen des Parlamentarismus, demokratische Freiheiten wie das Versammlungsrecht oder das Recht auf Meinungsfreiheit, aber eben auch die Gerichtsbarkeit. In der breiten Masse der Bevölkerung herrscht daher das Bild vor, dass der existierende Staat für Gerechtigkeit zwischen jeglichen Konfliktparteien sorgt. Dem ist aber natürlich nicht so.

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    Der Staat existiert nicht zum gerechten Interessensausgleich, sondern zur einseitigen Durchsetzung von Interessen. Der heutige Staat ist in seiner Funktion so beschaffen, dass er in letzter Instanz dazu da ist, die Verhältnisse der kapitalistischen Produktion aufrecht zu erhalten. Dafür wurde das staatliche Gewaltmonopol eingeführt, das in meinem Fall durchgesetzt werden soll. Gewalt geht erst einmal vom Staat aus. Wer sich vor dieser Gewalt schützt, ist ein Problem. Und wer aufzeigt, dass diese Gewalt sogar nach den eigenen Regeln des Staats illegal eingesetzt wird, ist ein Problem.

    Wir sollten daher die genannten demokratischen Möglichkeiten als Bühne nutzen, um aufzuzeigen, von welchen Widersprüchen der Staat durchsetzt ist und dass öfter die Willkür und der Geldbeutel herrschen. Aber eben auch, dass man dagegen kämpfen kann. Sogar kämpfen muss, wenn man wirklich Gerechtigkeit will. Und dabei sollten wir jeden Kampf konsequent zu Ende führen. Nur so zeigen wir anderen, dass wir es ernst meinen.

    Eine konsequente Auseinandersetzung, die in einer Niederlage endet, bringt mehr Erkenntnis als vorschnelle Kapitulationen. Diese Form des Kampfes, in meinem Fall die juristische Auseinandersetzung, darf natürlich nicht für sich allein stehen. Sie muss einen Kontext haben. Und sie darf auch nicht zur einzigen Form des Kampfes werden. Wir können durch solche Konfrontationen besonders über die mediale Öffentlichkeit vielen Menschen ganz plastisch aufzeigen, was in dieser Gesellschaft schief läuft. Wir können so immer wieder den Charakter des bürgerlichen Staates aufdecken, da er sich dabei mitunter selbst entlarvt.

    Vor allem können wir aber zeigen, dass so etwas nur in der Auseinandersetzung mit diesem Staat passiert, nicht durch Passivität und Unterwürfigkeit. Es ist wichtig, dass Menschen in Deutschland das sehen und verstehen. Wo er kann, hebelt der Staat demokratische Freiheiten aus. Eben indem wir die demokratischen Freiheiten gegen den heutigen Staat verteidigen, können wir aufzeigen, dass dieser Staat selbst undemokratisch ist.

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