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Montag, April 29, 2024
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    Verfassungsklage: Ist Plastikfolie eine Passiv-Bewaffnung?

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    Nach vier Jahren Rechtsstreit gelangt eine Klage nun vor das Bundesverfassungsgericht. Der ursprünglich Beklagte, Benjamin Ruß, will auch auf diesem Weg die erkämpfte Versammlungsfreiheit verteidigen.

    Eine handelsübliche Plastikfolie wird ab jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Es geht darum zu klären, wie weit Teilnehmende an einer Demonstration ihre körperliche Unversehrtheit schützen dürfen und was als Passiv-Bewaffnung gelten darf. Dieser Fall könnte weitreichende Folgen im deutschen Versammlungsgesetz mit sich bringen.

    In einem mittlerweile mehr als vier Jahre dauernden Rechtsstreit zwischen Benjamin Ruß und der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. hat der Angeklagte über seinen Rechtsanwalt nun am 19. September Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das OLG Frankfurt hatte zuvor den Revisionsantrag Mitte August abgelehnt. 2015 war es durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft zu einer Anzeige wegen Passivbewaffnung auf einer Demonstration gegen Ruß gekommen.

    Die Folie war zudem mit der Parole “Smash capitalism” beschriftet und kann so ein legitimes Mittel der Meinungsäußerung sein. Als Passivbewaffnung gegen Pfefferspray wäre die Folie bei sachgemäßem Einsatz jedoch nicht wirklich dienlich, denn dieses soll nicht in die Augen gelangen. In einer früheren Instanz erklärte Benjamin Ruß’ Anwalt dies bereits einer Zeugin.

    „Der Einsatz von Pfefferspray durch Polizeibeamte erfolgt zunehmend willkürlich und endet immer öfter tödlich. Ich möchte mein Recht auf Versammlungsfreiheit nicht durch fehlerhaftes Verhalten staatlicher Behörden einschränken lassen!“, begründet deshalb Benjamin Ruß das Tragen einer Plastikfolie bei den EZB-Protesten im März 2015 und die nun erfolgte Verfassungsbeschwerde.

    Allein seit August 2018 gab es mindestens vier bestätigte Todesopfer, die Zahl der Verletzungen dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Immer wieder wird der massive Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei kritisiert, besonders im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Fußballspielen. Die Wirkung von Pfefferspray ist kaum wissenschaftlich untersucht und als Kampfstoff für die Bundeswehr in Auslandseinsätzen durch das Genfer Protokoll sogar verboten.

    „Ich betrachte diese Verfassungsbeschwerde auch als Beitrag zur Verteidigung unserer demokratischen Rechte, die über die letzten Jahre z.B. in Form der neuen Polizeiaufgabengesetze zugunsten der staatlichen Repressionsorgane mehr und mehr ausgehöhlt worden sind.“, so Ruß weiter.

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