Die Überwachung aller Bürger per Gesetz steht kurz bevor. Provider klagen über hohe wirtschaftliche Kosten. Vorratsdatenspeicherung möglicherweise verfassungswidrig.
In sechs Wochen werden alle Telekommunikationsanbieter verpflichtet sein, die gesamten Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern. Das bedeutet, dass unter anderem aufgezeichnet wird, wer wann und wie lange mit wem telefoniert hat, und wer von wo auf welche Websites zugreift. Die Verbindungsdaten werden dabei ohne konkreten Anlass oder Gefahr „auf Vorrat“ gespeichert. KritikerInnen bemängeln, dass somit Persönlichkeitsprofile von Millionen von Menschen erstellt werden können. Zum Beispiel würden auf Grundlage der gespeicherten Suchmaschienenanfragen einzelner NutzerInnen auch empfindliche Details wie sexuelle Orientierung oder psychische Erkrankungen dem Staat zugänglich sein.
Im Oktober 2015 hatte der Bundestag das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) verabschiedet. Zum 1. Juli soll die Speicherung der Telefonie- und Internet-Daten aller deutschen NutzerInnen starten.
Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig?
Dabei ist noch gar nicht klar, ob die VDS überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist. Die Chancen für ein Kippen des Gesetzes stehen gut. Schon 2014 hatte der Europöischen Gerichtshofs (EuGH) die EU-Richtlinie, auf der das Gesetzt basiert, für ungültig erklärt. Er begründete dies damit, dass zweifelhaft sei, ob diese mit der EU-Grundrechtscharta vereinbar sei. Der Hauptkritikpunkt besteht dabei darin, dass Verkehrsdaten und damit sehr private Daten von jede/r BürgerIn gespeichert werden – und zwar ohne Anlass. Erst im Dezember 2016 hat der EuGH dieses Urteil nochmal bekräftigt. Mittlerweile ist auch die Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien schon gekippt. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kam zu dem Ergebnis, dass das deutsche Gesetz nicht mit den EuGH-Vorgaben kompatibel sei. Aktuell laufen bereits mehrere Verfassungsbeschwerden in Deutschland gegen die VDS.
Enger Zeitplan
Dennoch hält die Bundesregierung an ihrem Plan zur Umsetzung fest. Doch bisher ist der Zeitplan eng gestrickt. Viele Unternehmen haben noch nicht die notwendigen technischen Anschaffungen getätigt, um die Verbindungsdaten speichern können. Dies liegt unter anderem daran, dass noch immer die offizielle “Technische” Richtlinie fehlt. Zwar wurde eine Vorab-Version bereits Ende 2016 veröffentlicht, jedoch wird die finale Version „TKÜV-Neu“ erst bis Mitte Juni erwartet. Den Unternehmen bleiben damit dann nur zwei Wochen, um die Überwachung aller Bewohner der Bundesrepublik Deutschland zu organisieren.
Hoher wirtschaftlicher Aufwand für ein unsicheres Gesetz
Die VDS stellt viele Provider vor immense Belastungen, da alle Daten gespeichert werden müssen. Der wirtschaftliche Aufwand wird vom Internet-Wirtschaftsverband „eco“ auf etwa 600 Millionen Euro geschätzt. Unternehmen können Entschädigung nur dann erhalten, wenn die Speicherpflicht für sie eine „erdrosselnde Wirkung“ haben würde. Fraglich sind solch hohe Investitionen in doppelter Hinsicht: Einerseits vor dem Hintergrund, dass sie auf Grund eines Gesetzes getätigt werden, das evtl. in naher Zukunft wieder zurückgenommen werden muss. Darüber hinaus wird die Infrastruktur für eine Totalüberwachung der Telekommunikation geschaffen, so dass in Zukunft von Seiten des Staats noch wesentlich massiver in die Grundrechte der BürgerInnen eingegriffen werden könnte.