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Dienstag, März 19, 2024
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    Fast die Hälfte der Asylentscheidungen werden von Gerichten kassiert

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    Bei SyrerInnen und AfghanInnen sind es bis zu 70%.

    Das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ (BAMF) ist für die Anerkennung und Ablehnung der Asylanträge zuständig. Gegen fast alle abgelehnten Asylbescheide legen die Geflüchteten vor Gericht Widerspruch ein – mit Erfolg. Eine Anfrage der Linkspartei, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, ergab, dass 44% der Klagen von Geflüchteten in erster Instanz gewonnen werden. Bei SyrerInnen und AfghanInnen sind es bis zu 70%. Das bedeutet, dass das BAMF systematisch Gesetzte zu Ungunsten der Geflüchteten anwendet – oftmals nicht im rechtlichen Rahmen.

    Klagen gegen das BAMF

    Im Jahr 2017 gab es 273.000 Klagen gegen die von dem BAMF ausgestellten Entscheidungen. Viele Geflüchtete, die vor Gericht gewinnen, klagten darauf, nicht einen “subsidiären” (eingeschränkten) Schutzstatus zu erhalten, sondern vollständig als Flüchtlinge anerkannt zu werden. Anerkannte Geflüchtete haben das Recht auf einen Familien-Nachzug, das ist bei „subsidiär“ Geschützten nicht der Fall. Auch wenn Geflüchtete in der ersten Instanz erstaunlich oft gegen das BAMF gewinnen, sieht dies im Berufungsverfahren meist anders aus. Hier ist die Erfolgsquote des BAMFs größer.

    Sichere Herkunftsländer?

    Des Weiteren zeigen die Zahlen, dass die Anerkennungsquoten von Flüchtlingen aus Algerien, Tunesien und Marokko höher sind als von der Regierung gewünscht. Allein im dritten Quartal des Jahres 2017 waren es 12,1% Anerkannte aus Marokko und 10% aus Algerien. Bei MarokknerInnen wurde die Grenze schon im ersten Halbjahr 2017 überschritten. SPD und CDU wollen Algerien, Tunesien und Marokko zu „sicheren Herkunftsländern“ erklären, jedoch nur, wenn weniger als 5 % der Asylanträge aus diesen Ländern akzeptiert werden.

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