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Freitag, März 29, 2024
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    Ein Kreuz in jeder staatlichen Behörde Bayerns

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    Das Symbol für eine christlich-abendländische Prägung sei kein religiöses

    Ab dem 1. Juni soll in jedem Eingangsbereich staatlicher Einrichtungen in Bayern ein Kreuz Eintretende begrüßen – das sieht eine Änderung in der allgemeinen Geschäftsordnung für Behörden vor. Dabei verstoße man nicht gegen das Neutralitätsgebot, denn das Kreuz sei ja kein Symbol einer Religion, so der Ministerpräsident der CSU, Markus Söder.

    Im Eingangsbereich – zur Konflikvermeidung

    Dass auch in Bayern Menschen leben, die entweder nicht christlichen Glaubens sind oder aber Kreuze an derartigen Orten als fehlplaziert empfinden, wurde bei den Aushandlungen berücksichtigt. Aus diesem Grund entschied man sich, nicht Kreuze in jedem Arbeitsraum oder Klassenzimmer anzuordnen, sondern sie stattdessen in Eingangsbereichen aufzuhängen, wo sich niemand zu lang “unter einem Kreuz aufhalten müsse, der das nicht wolle”.

    Kommunen haben die Wahl

    In staatlichen Einrichtungen soll die Vorschrift verpflichtend gelten. Für Landkreise, Bezirke und Kommunen spricht die Geschäftsordnung eine Empfehlung aus – ebenso für Universitäten. Das Landeskomitee der bayerischen Katholiken lobt diese Regelung und betont, dass Kreuze zum öffentlichen Leben in Bayern gehören. Auch diese Vertretung der Katholiken betont dabei die Zugehörigkeit des Kruzifix zur Kultur. Auch laut Markus Söder ist “Das Kreuz […] nicht ein Zeichen einer Religion” und verletze dementsprechend nicht das Neutralitätsgebot.

    Kein Bezug zu Islamdebatte

    An KritikerInnen, die einwenden, dass die Pflicht zur Betonung einer christlichen Kultur eben sehr wohl Menschen einschränke und diskriminieren könne, wandte sich der Innenminister Joachim Herrmann schon im Vorhinein: “Wir definieren uns in Bayern nicht gegen etwas anderes, sondern wir müssen uns aufgrund unserer eigenen Werte, unserer eigenen Tradition und Kultur definieren.”. Er betont, dass die Entscheidung nichts mit der Debatte um den Islam in Deutschland zu tun habe. Dennoch erheben sich kritische Stimmen vor allem mit Blick darauf, dass beispielsweise das Tragen von Kopftüchern Lehrerinnen und Erzieherinnen verboten ist, weil diese Art religiöser Beeinflussung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. [paypal_donation_button align=”left”]

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