Nach zahlreichen Beobachtungsaktionen streicht das Jobcenter die Leistungen
Bislang hatte die alleinerziehende Mutter monatlich 550 Euro Wohngeld und 388 Euro, also den Regelsatz für Hartz-IV-Leistungen, erhalten. Doch seit einem Ablehnungsbescheid muss sie die Kosten für sich selbst, Nachwuchs und die Wohnung mit dem Kindergeld und Unterhaltszahlungen decken – eine Sicherung des Existenzminimums ist geradezu unmöglich.
Beschattungen sind Grundlage für Kürzungen
Nach Aussagen des Jobcenters war 31 Mal jemand vor Ort, um durch Fenster in die Wohnung der Bezieherin zu spähen. Dazu hatte das Center der Verdacht bewogen, dass die Frau einen Lebensabschnittspartner habe – was ein Grund für Kürzungen bis hin zur Streichung wäre. Das Ergebnis der „Ermittlungen“: Die vollmöblierte Wohnung der Bezieherin kam den Ermittelnden zu unbewohnt vor, sie ahnten Betrug – und strichen der Alleinerziehenden alle Leistungen.
Akteneinsicht verwehrt
Die Frau, deren Leistungen gekürzt wurden, hat Widerspruch erhoben. Außerdem forderte sie Einsicht in die Akte, die zu ihrem Fall angelegt wurde. Das Jobcenter teilte jedoch auf Anfrage hin mit, dass ein entsprechender Antrag nie eingegangen sei – und so geht die Schikane durch das Jobcenter weiter. Berichte über „Detektivarbeiten“ des Jobcenters sind im Übrigen nicht neu und kein Einzelfall – Schon seit mehr als 10 Jahren gibt es Berichte über derartige „Maßnahmen im Kampf gegen Leistungsmissbrauch“.
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