Geflüchtete auszubilden stelle ein zu großes Risiko für Unternehmen dar
UnternehmerInnen fordern eine bundesweit einheitliche, transparente Ausbildungsduldung, mit die Auszubildenen nicht mehr während der Ausbildungszeit abgeschoben werden dürfen. Zu dieser Forderung bewegte sie nicht etwa Menschlichkeit, sondern schlicht die Erfahrung, dass Betriebe zahlreich in Geflüchtete investierten, indem sie sie ausbildeten, diese Geflüchteten dann aber nie Arbeitskräfte am Ausbildungsstandort wurden, da sie “rückgeführt” wurden.
Die 3+2-Regelung
Die Regelung besagt, dass auch Geflüchtete, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt worden ist, eine Ausbildung absolvieren dürfen und im Anschluss noch zwei weitere Jahre in Deutschland bleiben können. Für die Dauer dieser Zeit sind sie vor Abschiebungen geschützt. Nach dem Koalitionsvertrag ist diese Regelung auch in allen Bundesländern umzusetzen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZdH) fordert, dass die Regel auch tatsächlich bundesweit Anwendung findet. Bisher wird die Abschiebung von Geflüchteten in Ausbildung in den Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt: Während in den meisten Ländern “nur” GefährderInnen abgeschoben werden, führt Bayern nahezu ausnahmslos alle zurück, deren Asylantrag nicht bewilligt wurde.
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) betonte außerdem die Planungsunsicherheit, die für Unternehmen entstünde, wenn sie das Risiko eingingen, Geflüchtete auszubilden. Aus diesem Grund forderte er, die 3+2-Regelung so auszuweiten, dass der Abschiebe-Schutz ab dem Moment gilt, in dem ein Ausbildungsvertrag unterschrieben wird. Aktuell betrifft der Schutz nur die Zeit ab Antritt der Ausbildung.
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