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Samstag, April 27, 2024
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    Verfahren über die Veröffentlichung der Mundlos-Akte in letzter Instanz

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    Seit dem Jahr 2015 streitet der Axel-Springer-Verlag für die Einsicht in Akten, die den NSU-Täter Uwe Mundlos betreffen. Die JournalistInnen erhoffen sich davon Klarheit vor allem über den Politisierungsprozess – zum Beispiel über seine Entwicklung während seines Wehrdienstes. In dieser Zeit war Mundlos nach bisherigen Informationen zuerst auf einer Gedenkveranstaltung für Adolf Hitlers Vertrauten Rudolf Hess aufgefallen.

    Nach anschließenden Hausdurchsuchungen wurde außerdem ein Strafbefehl wegen „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ gegen Mundlos ausgesprochen, denn es wurden “Kassetten mit rechtsextremer Musik” und NPD-Material beschlagnahmt. Seiner Bundeswehrkarriere stand dieser Vorfall jedoch nicht im Wege. Nach Angaben der WELT sollen die Dokumente, deren Veröffentlichung das Verteidigungsministerium verhindert, auch über diese Hergänge Aufschluss bieten.

    Sieben Jahre Verfahren

    Zuerst hatte das Verwaltungsgericht Köln im Sommer 2015 für eine Akteneinsicht entschieden, wenn auch nur eingeschränkt. In zahlreichen Punkten sprach die Justiz den Akten eine “Geheimhaltungsbedürftigkeit” zu, diese Ausnahmen reduzierten sich jedoch mit einem neuen Entscheid aus dem Oberverwaltungsgericht NRW. Demnach sollten Akten im Umfang von mehr als 5000 Seiten ausgehändigt werden, einzig ausgenommen die Unterlagen des Militärischen Abschirmdienstes und Disziplinarakten.

    In diesem Rahmen wurde auch das erhebliche “Aufklärungs- und Informationsinteresse der Öffentlichkeit” durch die Richter betont und das Verteidigungsministerium angewiesen, sowohl Unterlagen bezüglich Mundlos als auch weitere Akten, die andere Soldaten beispielsweise aus seine Umfeld betreffen, zugänglich zu machen. Dagegen legte das Ministerium Revision ein. Nun ist der nächste vereinbarte Termin, mit dem sich das Verfahren in letzter Instanz befindet, der 28. Februar 2019.

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