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Mittwoch, April 24, 2024
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    „Verfassungsschutz“ und BND sollen bald Whatsapp, Alexa und Autos hacken dürfen

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    Horst Seehofer will dem deutschen Inlandsgeheimdienst (BfV) und Auslandsgeheimdienst (BND) mehr Rechte zuschreiben. Sie sollen in Wohnungen einbrechen und verschiedenste elektronische Geräte hacken dürfen.

    Das geht aus dem Gesetzentwurf des Innenministeriums hervor, der nun erstmals vollständig auf netzpolitik.org veröffentlicht wurde. Dabei handelt es sich um einen Referentenentwurf zur „Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“. Dieser betrifft alle deutschen Geheimdienste: Den Inlandsgeheimdienst „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV), den Auslandsgeheimdienst „Bundesnachrichtendienst“ (BND), den Militärgeheimdienst „Militärischer Abschirmdienst“ (MAD) sowie das “Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie” (BSI).

    Seit letzter Woche waren einzelne Details bekannt geworden, nun ist der vollständige Entwurf öffentlich – und er geht über das bisher Gehörte noch einmal hinaus.

    Wichtige Maßnahmen im Überblick:

    • BND und BfV sollen in Zukunft auch ganz offiziell Handys hacken und Email-Verkehr und Messenger-Kommunikation wie WhatsApp überwachen können. Auch sollen Speaker Services wie Alexa oder Autos gehackt werden dürfen. Um Schadsoftware aufzuspielen, sollen die Geheimdienstler auch in Wohnungen einbrechen dürfen.
    • Der Bundesnachrichtendienst soll in Zukunft auch Staatstrojaner gegen deutsche Staatsangehörige einsetzen und diese an ausländische Stellen wie die NSA übergeben dürfen. Dies soll bei “Sachverhalten mit besonderen Gefahren für die Bundesrepublik oder ihre Bevölkerung” möglich sein.
    • Der BND soll in Zukunft von anderen deutschen Behörden für Hacking-Dienste angefragt werden können, wenn sie es selbst auch dürften. Das gilt also auch für das BKA. Damit wird der BND zur Hacker-Zentrale ausgebaut und die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten weiter ausgehöhlt.
    • Der Verfassungsschutz soll in Zukunft Menschen von ihrer Geburt an überwachen dürfen. Bisher gilt eine Altersgrenze von 14 Jahren.
    • Auch das Mindestalter von “Quellen”, die der BND anwirbt, soll von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Damit sollen in Zukunft auch Minderjährige als Spitzel eingesetzt werden können.
    • Außerdem sollen die gewonnen Informationen unten den verschiedenen Geheimdiensten besser ausgetauscht werden. Dazu soll eine „gemeinsame Datei“ eingerichtet werden.

    Die SPD spricht sich aktuell – kurz vor den Europawahlen – gegen den Entwurf aus. Auf Nachfrage von Netzpolitik.org äußerte sich das CSU-Innenministerium dazu: „Natürlich nehmen wir den Entwurf nicht zurück, nur weil irgend jemand meint, Anmerkungen zu haben“.

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