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Freitag, April 19, 2024
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    „Verfassungsschutz“ soll auch Babys überwachen dürfen – und Staatstrojaner einsetzen

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    Das Innenministerium unter Horst Seehofer (CSU) plant eine Überarbeitung der Gesetze für den deutschen Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“  und den Auslandsgeheimdienst „Bundesnachrichtendienst“. Beim Verfassungsschutz soll die bisherige Altersgrenze von 14 Jahren komplett wegfallen. Außerdem sollen beide Dienste nun auch offiziell Handys hacken und überwachen dürfen.

    Das geht aus geht aus Gesetzesentwürfen hervor, die dem der ARD-Hauptstadtstudio vorliegen. Demnach sollen die Befugnisse der beiden Geheimdienste „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV) und „Bundesnachrichtendienst“ (BND) ausgeweitet werden:

    • Der Verfassungsschutz soll in Zukunft Menschen von ihrer Geburt an überwachen dürfen. Bisher gilt eine Altersgrenze von 14 Jahren.
    • Auch das Mindestalter von Quellen, die der BND anwirbt, soll von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Damit sollen in Zukunft auch Minderjährige als Spitzel eingesetzt werden können.
    • BND und BfV sollen in Zukunft auch ganz offiziell Handys hacken und Email-Verkehr und Messenger-Kommunikation wie WhatsApp überwachen können. Bisher hat nur das Bundeskriminalamt solche Befugnisse.

    Darüber hinaus sollen laut tagesschau.de „grundsätzlich weite Teile des Verfassungsschutzgesetzes neu gefasst“ werden. Was sich dort im Detail versteckt, ist also noch nicht abzusehen.

    Die SPD spricht sich allerdings gegen Teile des Neuentwurfs aus, darunter auch gegen die Abschaffung der Altersgrenze. Davon sei im Koalitionsvertrag nichts verabredet. Wann die Erneuerung der Geheimdienstbefugnisse kommt, ist also noch unklar.

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