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Bundesnachrichtendienst

Geheimdienst „Verfassungsschutz“ soll Handys hacken dürfen – ohne dass eine Straftat vorliegt

Einigung zwischen SPD und CDU/CSU: in Zukunft soll das „Bundesamt für Verfassungsschutz“ Handys hacken dürfen um beispielsweise verschlüsselte Messenger wie Whatsapp, Threema oder Signal mitlesen zu können. Dafür muss der oder die Betroffene gar keine Straftat begangen haben.

„Verfassungsschutz“ soll auch Babys überwachen dürfen – und Staatstrojaner einsetzen

Das Innenministerium unter Horst Seehofer (CSU) plant eine Überarbeitung der Gesetze für den deutschen Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ und den Auslandsgeheimdienst „Bundesnachrichtendienst“. Beim Verfassungsschutz soll die bisherige Altersgrenze von 14 Jahren komplett wegfallen. Außerdem sollen beide Dienste nun auch offiziell Handys hacken und überwachen dürfen.