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Donnerstag, April 25, 2024
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    Geheimdienst „Verfassungsschutz“ soll Handys hacken dürfen – ohne dass eine Straftat vorliegt

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    Einigung zwischen SPD und CDU/CSU: in Zukunft soll das „Bundesamt für Verfassungsschutz“ Handys hacken dürfen, um beispielsweise verschlüsselte Messenger wie WhatsApp, Threema oder Signal mitlesen zu können. Dafür muss der oder die Betroffene gar keine Straftat begangen haben.

    Der deutsche Inlandsgeheimdienst „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV) soll bald Handys hacken dürfen. Darauf haben sich das von der SPD geführte Justizministerium und das von der CSU geführte Innenministerium geeinigt.

    So soll der Geheimdienst zukünftig unter Ausnutzung von Sicherheitslücken einen „Bundestrojaner“ auf ein Smartphone aufspielen können, um Kommunikationsdienste wie Skype oder Google Hangouts auslesen zu können. Auch sollen so Nachrichten über Messenger wie WhatsApp, Threema oder Signal ausgelesen werden können, bevor sie während der Versendung verschlüsselt werden.

    Der Geheimdienst agiert aktiv und beobachtet auch Personen, die noch gar keine Straftat begangen haben. Durch die Einigung ist es also in Zukunft möglich, dass Menschen abgehört und überwacht werden, deren Tätigkeiten sich völlig im legalen Rahmen bewegen.

    Weitere Rechte für den Geheimdienst?

    Die Passage ist Teil einer Überarbeitung der Geheimdienstgesetzes für das BfV sowie den Auslandsgeheimdienst „Bundesnachrichtendienst“ (BND), um diesen Staatsorganen neue weitreichende Befugnisse geben. Inwiefern es zu weiteren Ergebnissen in dem bereits seit einem Jahr schwelenden Streit um die Ausweitung von Rechten für die Dienste gekommen ist, ist bisher unbekannt.

    Nach letzten Informationen umfasste der ursprüngliche Entwurf noch folgende Möglichkeiten:

    • Der BND soll in Zukunft Staatstrojaner gegen deutsche Staatsangehörige einsetzen können und diese an ausländische Stellen wie die NSA übergeben dürfen. Dies soll bei „Sachverhalten mit besonderen Gefahren für die Bundesrepublik oder ihre Bevölkerung“ möglich sein.
    • Der BND soll in Zukunft von anderen deutschen Behörden für Hacking-Dienste angefragt werden können, auch wenn sie es selbst dürften. Das gilt also auch für das BKA. Damit wird der BND zur Hacker-Zentrale ausgebaut und die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten weiter ausgehöhlt.
    • Der Verfassungsschutz soll in Zukunft Menschen von ihrer Geburt an überwachen dürfen. Bisher gilt eine Altersgrenze von 14 Jahren.
    • Ebenfalls das Mindestalter von „Quellen“, die der BND anwirbt, soll von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Damit sollen in Zukunft auch Minderjährige als Spitzel eingesetzt werden können.
    • Außerdem sollen die gewonnen Informationen unten den verschiedenen Geheimdiensten besser ausgetauscht werden können. Dazu soll eine „gemeinsame Datei“ eingerichtet werden.

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