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Montag, April 29, 2024
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    Geheimdienst soll bald in Wohnungen einbrechen dürfen – ohne richterlichen Beschluss

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    Laut dem neuen Gesetzesentwurf durch das Innenministerium von Horst Seehofer soll es dem “Verfassungsschutz” (BfV) bald möglich sein, ohne richterlichen Beschluss in Wohnungen einzubrechen. Dort soll er Wanzen und Trojaner installieren dürfen.

    Eigentlich besagt das „Grundgesetz“ im Artikel 13 die „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Das bedeutet, dass niemand ohne Erlaubnis in eine persönliche Wohnung einsteigen darf. Dieser Artikel ist schon 1998 von der Bundesregierung gelockert worden: Die Polizei bekam das Recht, Abhörwanzen in der Wohnung anzubringen.

    Nun will Innenminister Horst Seehofer noch einen Schritt weiter gehen: Ein neues Gesetz aus seinem Ministerium soll es auch dem Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ in Zukunft ermöglichen, in Wohnungen einzubrechen, um dort Abhörsoftware oder andere Abhörmöglichkeiten einzubauen. Auch soll er einsteigen dürfen, um die Sicherheit eines Spitzels (“V-Person”) zu gewährleisten, der wahrscheinlich bald die Wohnung betritt. Und das alles ohne richterlichen Beschluss.

    Eigentlich sind solche exekutiven Befugnisse nur der Polizei erlaubt. Dies ist eine zentrale Lehre aus den Erfahrungen des Hitler-Faschismus. Dass nun auch der Inlands-Geheimdienst dies darf, bedeutet eine weitere Aufhebung des Trennungsgebots von Polizei und Geheimdienst.

    Bereits jetzt ist es dem Verfassungsschutz erlaubt, durch Trojaner auf Handys und PC zu zugreifen. Dies gestaltet sich jedoch oftmals schwierig. Durch direkten Kontakt zu den Geräten würde diese Überwachung nun stark vereinfacht, beispielsweise indem einfach die Tastatur technisch so manipuliert wird, dass sie Passwörter abliest.

    „Verfassungsschutz“ soll auch Babys überwachen dürfen – und Staatstrojaner einsetzen

    Die Gesetzesinitiative von Horst Seehofer umfasst noch weitere Maßnahmen, die auch den Auslandsgeheimdienst BND betreffen:

    • “Bundesnachrichtendienst” (BND) und “Verfassungsschutz” sollen in Zukunft auch ganz offiziell Handys hacken und Email-Verkehr und Messenger-Kommunikation wie WhatsApp überwachen dürfen. Auch sollen Speaker Services wie Alexa oder Autos gehackt werden dürfen.
    • Auch soll der BND in Zukunft Staatstrojaner gegen deutsche Staatsangehörige einsetzen und diese an ausländische Stellen wie die NSA übergeben dürfen. Dies soll bei „Sachverhalten mit besonderen Gefahren für die Bundesrepublik oder ihre Bevölkerung“ möglich sein.
    • Der BND soll in Zukunft von anderen deutschen Behörden für Hacking-Dienste angefragt werden können, auch wenn sie es selbst dürften. Das gilt also auch für das BKA. Damit wird der BND zur Hacker-Zentrale ausgebaut und die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten weiter ausgehöhlt.
    • Der Verfassungsschutz soll in Zukunft Menschen von ihrer Geburt an überwachen dürfen. Bisher gilt eine Altersgrenze von 14 Jahren.
    • Ebenfalls das Mindestalter von „Quellen“, die der BND anwirbt, soll von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Damit sollen in Zukunft auch Minderjährige als Spitzel eingesetzt werden können.
    • Außerdem sollen die gewonnen Informationen unten den verschiedenen Geheimdiensten besser ausgetauscht werden können. Dazu soll eine „gemeinsame Datei“ eingerichtet werden.

    Der Entwurf ist noch keine beschlossene Sache. Derzeit hat die mitregierende SPD öffentlich noch keine Zustimmung signalisiert.

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