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Donnerstag, März 28, 2024
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    Anbieter von Diensten im Darknet werden unter Generalverdacht gestellt

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    Während auf europäischer Ebene ständig neue Einschränkungen der Grundrechte verabschiedet werden, geht es auch innerhalb Deutschlands weiter. Der Bundesrat hat nun eine Gesetzesvorlage beschlossen, die dem anonymen Dark-Net nachhaltig schaden könnte. 

    „Ich verstehe, warum das Darknet einen Nutzen in autokratischen Systemen haben kann. Aber in einer freien, offenen Demokratie gibt es meiner Meinung nach keinen legitimen Nutzen. Wer das Darknet nutzt, führt in der Regel nichts Gutes im Schilde. Diese einfache Erkenntnis sollte sich auch in unserer Rechtsordnung widerspiegeln.“, so Günter Krings, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium auf dem Polizeikongress am 19. Februar in Berlin.

    Keine zwei Monate später wurde nun vom Bundesrat ein Gesetzentwurf verabschiedet, der diese autokratischen Thesen aufgreift.

    Privatsphäre: Kann das weg?

    Der §126a

    Kern des Entwurfs ist die Einführung des neuen §126a, der das „Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten“ unter Strafe stellen soll. Demnach sollen jemand, der/die eine „internetbasierte Leistung anbietet“, deren Zugang und Erreichbarkeit „durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt“ ist, bestraft werden, wenn dadurch Straftaten ermöglicht oder gefördert werden.

    Der Gesetzentwurf zielt also auf Anonymisierungsdienste wie das Tor-Netzwerk, aber auch VPN-Dienste oder Freifunkanbieter. Sollte hier jemand eine Plattform betreiben, auf der zum Beispiel Drogen, Waffen, gefälschte Papiere oder Hackingdienste angeboten werden, kann diese/r bestraft werden.

    Whistleblowern zu helfen könnte strafbar werden

    Eines der größten Fachmagazine für Computertechnik – die C‘T – wies darauf hin, dass nach diesem Gesetz aber auch eine Anleitung, die sie im Jahr 2017 publiziert haben, in Zukunft illegal sei. In ihr wurde erklärt, wie man mit den Mini-Computer Raspberry-Pi einen Darknet-Server aufsetzt, der es Whistleblowern ermöglicht, Informationen und Dokumente weiterzugeben. Da diese oftmals „illegal“ beschafft werden müssen, könnten Menschen, die solche Server betreiben, nun kriminalisiert werden.

    Bayern wollte die Einschränkung auf ausgewählte Straftaten im Bundesrat sogar kippen und auf alle möglichen Dienste ausweiten. Das wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Dennoch schätzt C‘T-Jurist Nicolas Maekeler den Gestzentwurf so ein, dass prinzipiell alle Anbieter von Tor-Diensten unter Generalverdacht gestellt werden. Als Strafmaß wären eine große Bandbreite von Geldstrafen bis hin zu 10 Jahren Gefängnis vorgesehen.

    Neben Online-Auftragskiller-Services sollen auch Plattformen erfasst werden, die “auf die Begehung von Äußerungsdelikten gerichtet sind”. Das legt den Verdacht nahe, dass die Norm als Grundlage für strafprozessuale Eingriffe gegen (Untergrund-)Foren dienen soll.

    Dort werden häufig politisch extreme oder gesellschaftlich abweichende Meinungen vertreten. In der Vergangenheit ist es den Behörden schwer gefallen, gegen diese Foren vorzugehen. Teilweise wurden Maßnahmen auf rechtlich fragwürdige Konstruktionen gestützt, wie z.B. das Vereinsrecht im Fall “Linksunten Indymedia”.

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