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Mittwoch, April 24, 2024
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    Bundestagsabgeordnete erhöhen sich selbst ihr Gehalt auf über 10.000€ monatlich

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    Zum 1. Juli 2019 erhöhen sich die Diäten aller Abgeordneten des Bundestages. Erstmals wird die Marke von 10.000 Euro geknackt.

    Im Deutschen Bundestag sitzen in der aktuellen Legislaturperiode 709 Politikerinnen und Politiker. Deren Diäten (lateinisch für Tagelohn) beliefen sich bisher auf 9.780,28 Euro. Ab kommendem Juli nun  steigen ihre Gehälter um knapp 300 Euro auf über 10.000 Euro.

    Diese automatische Anhebung der Gehälter wird jeweils zur Jahresmitte an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst, ohne dabei eine zusätzliche Parlamentsdebatte abzuhalten. Dies wurde durch die Große Koalition gleich zu Beginn ihrer Regierungsarbeit eingeführt.

    Auch ohne Regierung: Politiker erhöhen sich ihr Gehalt

    Die automatische Diätenerhöhung wird über den Nominallohn errechnet. Hierbei handelt es sich um den durchschnittlichen Betrag, den eine durchschnittliche Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Monat erhält. Steigt der Nominallohn im Land, so steigen die Diäten im Bundestag.

    Zusätzliche Kostenpauschale und Reisekosten

    Neben den Diäten kommt den Abgeordneten noch eine Kostenpauschale zugute. Hierbei handelt es sich um einen Festbetrag von über 4.400 Euro, der für die Kosten von Wahlkreisbüros außerhalb des Deutschen Bundestages verwendet werden soll. Ebenfalls sollen davon Reisekosten oder mandatsbedingte Aufwendungen, wie Einladungen oder Wahlkreisbetreuung, beglichen werden.

    Diese Kostenpauschale ist steuerfrei und die Abgeordneten müssen über deren Ausgabe keine Rechenschaft ablegen. Wird die Kostenpauschale nicht komplett ausgegeben, ist sie ein steuerfreies Zusatzeinkommen.

    Gleichzeitig erhält jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter jährlich einen Betrag von 12.000 Euro, um Büromaterialien wie Computer, Handys oder Schreibmaterialien zu beschaffen. Diese Sachleistungen müssen nachgewiesen und über ein separates Konto abgerechnet werden. Büros und Kommunikationssysteme des Bundestages werden zusätzlich bereitgestellt. Die Kosten für Mitarbeitende werden ebenfalls vom Bundestag mit maximal 21.500 Euro bezuschusst, und Reisekosten werden ebenfalls erstattet.

    Funktionsbezüge und Nebentätigkeiten

    Abgeordnete mit zusätzlichen Aufgaben, wie Mitglieder des Parlamentspräsidiums oder Fraktionsvorsitzende, erhalten einen höheren Lohn. Gelder aus Nebentätigkeiten z.B in Aufsichtsräten oder Stiftungen müssen nur eingeschränkt offen gelegt werden. Die Höhe der Diäten wird dabei nicht entsprechend angeglichen.

    Noch vor einhundert Jahren war die Arbeit im Reichstag ehrenamtlich, und die Abgeordneten wurden für ihre Arbeit nicht entschädigt.

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