`
Montag, April 29, 2024
More

    Bald zwei Jahre “linksunten”-Verbot: Zensur findet längst statt!

    Teilen

    Von der heute schon stattfindenden Zensur und Repression gegen die Pressefreiheit. – Ein Kommentar von Achim Schill

    Demnächst wird sich das Verbot von “linksunten.indymedia.org” – einem der beiden deutschen Unter-Domains des weltweiten, selbstorganisierten indymedia-Nachrichten-Netzwerks – zum zweiten Mal jähren. Es war aus Anlass der Proteste gegen das Treffen der Welthandelsorganisation (WTO) 1999 in Seattle entstanden. Das bereits auf dem 14.August 2017 datierende Verbot wurde am 25. August 2017 bekannt. Damals fanden in Freiburg mehrere Hausdurchsuchungen statt, und die Verbotsverfügung wurde den vermeintlichen BetreiberInnen dort übergeben.

    Für das Verbot wurde vom Bundesinnenministerium das Vereinsgesetz herangezogen. Die Internetplattform selbst bzw. deren BetreiberInnen (so ganz scheint sich das Bundesinnenministerium selbst da nicht sicher zu sein) seien ein `Verein’ – und zwar ein solcher, dessen „Zwecke oder […] Tätigkeit“ (im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz) „den Strafgesetzen zuwiderlaufen“ und „die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung […] richten“.

    „Gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ gerichtet seien die Zwecke und Tätigkeit des vermeintlichen Vereins deshalb, weil die Plattform von sog. „Linksextremisten“ genutzt worden sei. „Den Strafgesetzen zuwider“ liefen jene Zwecke und Tätigkeiten, weil die Plattform zum Verbreiten „von Beiträgen mit strafbaren […] Inhalten genutzt worden sei”, so das Bundesinnenministerium: „Auf der Plattform wird öffentlich zur Begehung von Gewaltstraftaten gegen Polizeibeamte und politische Gegner sowie zu Sabotageaktionen gegen staatliche und private Infrastruktureinrichtungen aufgerufen. Auch im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg wurde auf ‚linksunten.indymedia’ für gewaltsame Aktionen und Angriffe auf Infrastruktureinrichtungen mobilisiert.“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/08/vereinsverbot.html)

    Bereits wenige Tage nach dem Verbot hatten die vermeintlichen BetreiberInnen durch ihre AnwältInnen vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen das Verbot erhoben. Über diese wurde bis heute noch nicht entschieden: „Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht sollte ursprünglich im Januar 2019 stattfinden, wurde aber auf einen noch nicht benannten Termin verschoben.“

    Die VerteidigerInnen der mutmaßlichen BetreiberInnen argumentieren, dass die Darstellung von Äußerungen Dritter nur dann strafbar sei, wenn die HerausgeberInnen sich die Äußerungen selbst zu eigen machten. Davon kann aber bei den BetreiberInnen von linksunten nicht ausgegangen werden.

    Außer dem Verwaltungsgerichtsverfahren gegen das Verbot und einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Karlsruhe läuft ein weiteres Strafverfahren in Berlin. Der Verfasser dieser Zeilen hatte sich nämlich zusammen mit zwei anderen Autoren (Peter Nowak und Detlef Georgia Schulze) gegen dieses Verbot mit einer Erklärung gewandt, die u.a. zu solidarischen publizistischen Maßnahmen für linksunten aufrief. Dies war für uns Drei eine um so größere Selbstverständlichkeit, als wir selbst linksunten als Medium zur Veröffentlichung eigener Artikel nutzen konnten (für einen Überblick siehe hier).

    Aufgrund dieser Erklärung bekamen wir Post vom Berliner Landeskriminalamt, aus der sich ergab, dass nun auch gegen uns wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz ermittelt werde. Konkret bedeutet das, dass uns erstens vorgeworfen wird, das Logo eines verbotenen Vereins verwandt zu haben und zweitens, diesen verbotenen Verein unterstützt zu haben. Zu diesen Vorwürfen haben wir bereits hier Stellung bezogen (siehe außerdem: labournet.TV-Video)

    Obgleich wir alle Drei der Meinung sind, dass wir gute Argumente (auch juristische) für unsere Handlungsweise haben, sind wir dennoch keine Träumer. Uns ist sehr wohl bewusst, dass der Ausgang des Verfahrens zu einem Gutteil auch davon abhängt, inwieweit es gelingt, einen politischen/gesellschaftlichen/medialen (Gegen-)Druck aufzubauen.
    Diese Aufgabe ist – und nicht nur momentan aufgrund des Verfahrens – eine grundständige Motivation für unsere politische und publizistische Tätigkeit.

    So beanspruchen wir durchaus, nicht nicht nur ‚in eigener Sache’ aktiv zu sein, sondern wollen auch die Interessen einer kritischen (Gegen-)Öffentlichkeit wahrnehmen (mehr dazu hier). Denn dies – also nicht nur Öffentlichkeit, sondern auch Gegenöffentlichkeit – ist schließlich das, was einen wirklich ‚offenen’ (politischen) Meinungsbildungsprozess erst möglich macht.

    Dabei bleibt das Ziel, linksunten stärker in den medialen Fokus zu rücken und seine politische Bedeutung hervor zu heben, unser zentrales Anliegen – so lange, bis es gelingt, sein Verbot aufzuheben.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News