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Dienstag, März 19, 2024
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    Neue Reform bei der Straßenverkehrsordnung

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    Der Bußgeldkatalog verändert sich. Viele Vergehen werden teurer. Zudem werden Fahrradfahrende stärker berücksichtigt und neue Verkehrsschilder eingeführt. – Ein Überblick

    In Zukunft müssen kleinere Verkehrssünder besser aufpassen. Eine Reform der Straßenverkehrsordnung sieht eine ganze Reihe von Änderungen vor: Das Parken in zweiter Reihe wird teurer. Bisher wurde diese Ordnungswidrigkeit mit 15 Euro bestraft. In Zukunft werden Autofahrende mit bis zu 100 Euro zur Kasse gebeten. Zudem liegt die Geldbuße beim Blockieren einer Rettungsgasse bei 200 bis 320 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Verkehrsregister in Flensburg. Ebenso soll das Abschalten des Bremsassistenten bei einer Geschwindigkeit von über 30 km/h verboten werden. Auch für LKWs gelten beim Rechtsabbiegen neue Regeln: Ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen soll das Abbiegen auf Schritttempo begrenzt werden.

    Elektrofahrzeuge und Carsharing kommen in den Fokus der Verkehrsplanung

    Für Elektrofahrzeuge und Carsharing-Anbieter sollen in Zukunft eigene Parkflächen ausgewiesen werden. Auch Busspuren sollen für Fahrgemeinschaften freigegeben werden. Sobald mehr als drei Personen in einem Kraftfahrzeug sitzen, sollen diese auch die Busspur mitbenutzen dürfen.

    Fahrradfahrende werden ebenfalls stärker berücksichtigt

    Auch Personen, die per Rad unterwegs sind, erhalten neue Möglichkeiten, die ihre Sicherheit verbessern könnten. In schlecht einzusehenden Straßen soll es in Zukunft ein Überholverbot von Fahrrädern geben, was durch ein neues Verkehrsschild signalisiert werden soll. Auch ein Mindestabstand von 1,5 Metern soll beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Rollern eingehalten werden, außerhalb von Ortschaften sogar 2 Meter. Zudem sollen an bestimmten Kreuzungen grüne Pfeile für Radfahrende aufgestellt werden.

    Weitere Verbesserungen sind zudem: ein Parkverbot für PKWs auf Fahrradwegen, Einrichtung von Fahrradzonen in Städten und Gemeinden, extra Ladezonen für Lastenräder, ausgewiesene Radschnellwege und Parkverbote an Kreuzungen, an denen sich ein Radweg befindet, um die Sicherheit zu erhöhen. Ebenfalls sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden stark befahrene Einbahnstraßen überprüfen, ob diese in Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet werden können. Für die Zukunft soll es für Radfahrende zudem ausdrücklich erlaubt sein, im Straßenverkehr nebeneinander zu fahren.

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