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Sonntag, November 3, 2024
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    Gericht: Polizei Hamburg darf Gesichtserkennung zur Ausforschung der linken Proteste gegen G20 einsetzen

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    Es ist ein schwerer Schlag gegen den Datenschutz: das Hamburger Verwaltungsgericht hat den Einsatz von Software zur Gesichtserkennung der Hamburger Polizei gestattet. Damit wertet diese bereits tausende Videos aus, die rund um den G20-Gipfel entstanden sind. Erklärtes Ziel ist nicht nur die Aufklärung von Straftaten, sondern vor allem die bundesweite Ausforschung der „linksextremistischen Täterstruktur“.

    Seit Mitte letzten Jahres setzt die Hamburger Polizei eine Software zur automatischen Gesichtserkennung ein. Dabei geht es um die Aufarbeitung von Straftaten rund um den G20-Gipfel Mitte 2017 in Hamburg. Mit der Software soll das umfangreiche Videomaterial aus Überwachungs- und Polizeikameras, sowie aus Medienberichten automatisiert ausgewertet werden. Schon während einer Testphase zeigte sich hier eine hohe Fehlerquote.

    Den Einsatz der Software hatte dann der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar per Anordnung Mitte 2018 untersagt. Da alle Menschen und Gesichter auf den Videoaufnahmen erfasst und gespeichert werden, könnten bei der Menge an Material mit Hilfe der Software auch Bewegungsprofile von tausenden Unbeteiligten erstellt, sowie Beziehungsstrukturen und Verhaltensmuster dokumentiert werden.

    Tatsächlich wurde von seiten der Polizei offiziell erklärt, es gehe nicht nur um die Aufklärung von Straftaten, sondern um die bundesweite Ausforschung einer „linksextremistischen Täterstruktur“. Laut Caper verstößt die Software damit gegen den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte. Die Polizei Hamburg wollte die Anordnung nicht hinnehmen und klagte dagegen.

    Gericht stimmt Polizei zu

    Das Hamburger Verwaltungsgericht hat der Polizei nun zugestimmt. Ihrer Meinung nach  würden sich die Aufnahmen um den Raum rund um die Ausschreitungen begrenzen, weshalb es hierbei keinen schweren Grundrechteeingriff gäbe.

    Caspar kritisiert, dass das Gericht damit „eine hinreichende Grundlage für die massenhafte Erstellung von Gesichtsprofilen zur Strafverfolgung“ sieht, was jedoch so grundsätzlich gar nicht vorgesehen sei.

    Damit sei für ErmittlerInnen prinzipiell der Weg frei, „alle erdenklichen Daten aus dem öffentlichen Raum zu sammeln und daraus biometrische Profile zu generieren, ohne dass konkrete gesetzliche Vorgaben eine unabhängige Kontrolle zur Sicherung von Rechten Betroffener ermöglichen“.

    Casper prüft weitere Verhandlung

    Die Richter ließen eine Berufung in dem Fall nicht zu. Der Datenschutzbeauftragte will nun prüfen, ob er vor das Oberverwaltungsgericht Hamburg zieht.

    Derzeit gibt es bereits 900 Anklagen gegen Menschen, die während des G20-Gipfels Straftaten begangen haben sollen. Polizisten werden offenbar nicht in die Gesichtserkennung mit einbezogen. Gegen sie läuft bisher keine einzige Anklage.

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