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Donnerstag, April 25, 2024
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    Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig – Jobcenter reagieren

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    Wer als Hartz-IV-BezieherIn eine Jobcenter-Maßnahme abbricht oder vorgeschlagene Arbeit nicht annimmt, kann bestraft werden. Bisher waren Sanktionen bis hin zu vollständigen Kürzung des Hartz-IV-Satzes möglich. Am Dienstag erklärte das Bundesverfassungsgericht dieses Sanktionsregime für teilweise verfassungswidrig. In Zukunft soll eine Reduzierung der Hartz IV-Zahlungen um maximal 30% erlaubt sein. Nun haben die Jobcenter reagiert.

    Am Dienstag fällte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über das Hartz IV-Sanktionsregime, das über 15 Jahre Bestand hatte. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

    • Sanktionen sind grundsätzlich zulässig, um Hartz-IV-BezieherInnen zur Mitwirkung zu zwingen. Damit bestätigt das Gericht die grundlegende Ausrichtung der Sanktionsgewalt.
    • Sanktionen von bis zu 100%, wie sie bisher zulässig waren, sind in Zukunft verboten. Vom Hartz IV-Satz, der aktuell beispielsweise bei 424€ für eine alleinstehende Person liegt, sollen in Zukunft maximal 30%, also maximal 127€ abgezogen werden dürfen.
    • Die starre Dauer von 3 Monaten bei Sanktionen wird aufgehoben. Außerdem gibt es mehr Möglichkeiten sie abzuwenden.
    • Vor Sanktionen muss es eine mündliche Anhörung geben. Außerdem muss das Jobcenter nachweisen, dass die Sanktion geeignet ist, den Hartz-IV-Betroffenen zum Arbeitsmarkt zu führen.
    • Bei „Härtefällen“ darf nicht sanktioniert werden
    • Die neuen Regelungen gelten nicht für Menschen unter 25 Jahre.

    Jobcenter setzten Sanktionen aus

    Aufgrund des Urteils sollen kurzfristig von den Jobcentern überhaupt keine Sanktionen mehr ausgesprochen werden. Über eine entsprechende Anweisung des Bundesarbeitsministerium (BMAS) an die Jobcenter hatte das Neue Deutschland berichtet. Es gelte zunächst, neue Reglungen auszuarbeiten.

    Menschen, gegen die bereits Sanktionen verhängt wurden, sollen jedoch weiterhin sanktioniert bleiben. Ihre Sanktionen werden jedoch auf maximal 30 Prozent zurückgestuft. Auch seien neue Verfahren wegen Regelverstößen weiterhin einzuleiten, nur eben erstmal nicht zu sanktionieren.

    Ein großer Unsicherheitsfaktor, der mit zu dem derzeitigen Sanktionsaufschub geführt hat, ist auch die Frage, wer ab sofort ein “Härtefall” ist – und deshalb nicht mehr sanktioniert werden darf. Einzige Ausnahme bei den Sanktionen bleiben die Meldeversäumnisse.

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