Neuer Gesetzentwurf soll Bundespolizei deutlich mehr Aufgaben und Kompetenzen geben. Zudem sieht das Gesetz die Einführung von Gesichtserkennungssystemen an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Verkehrsflughäfen vor.
Laut Informationen des Nachrichtenmagazins Spiegel bereitet das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Horst Seehofer (CSU) ein neues Gesetz vor, das für die Bundespolizei deutlich mehr Aufgaben und Kompetenzen vorsieht. Das Gesetz soll sich zur Zeit in der Ressortabstimmung zwischen Innen- und Justizministerium befinden.
Demnach soll die Bundespolizei zukünftig nicht mehr nur an der Grenze, auf Flughäfen, in Bahnen und auf Bahnhöfen eingesetzt werden, sondern für die Kontrolle aller Verkehrsmittel zuständig sein, bei denen der Verdacht besteht, dass Menschen damit geschleust werden. Dieser Verdacht lässt sich dabei problemlos auf alle möglichen Fahrzeuge im gesamten Bundesgebiet ausweiten.
Gleichzeitig sollen darüber hinaus an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Verkehrsflughäfen Gesichtserkennungssysteme eingeführt werden. Auch ein vorbeugender Gewahrsam soll erlaubt werden für Menschen, bei denen vermutet wird, dass sie im Ausland Straftaten verüben könnten. Außerdem sollen Personen, die ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erwischt werden, bis zu ihrer Abschiebung in Abschiebehaft der Bundespolizei verbleiben.
Bisher setzt sich die SPD, die auch das Justizministerium führt, der flächendeckenden Einführung von Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung noch zur Wehr. Sie sieht einen zu hohen Eingriff in die Freiheitsrechte. Ob sie aus diesem Grund das Gesetz tatsächlich verhindern kann, bleibt abzuwarten.