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Dienstag, März 19, 2024
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    Bayern ruft „Katastrophenfall“ aus – Zwangsarbeit, Beschlagnahmungen und Einschränkung der Grundrechte sind jetzt möglich

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    Bayern hat im Zuge der Corona-Krise als erstes Bundesland den „Katastrophenfall“ für ganz Bayern ausgerufen. Damit erhält die Landesregierung quasi-autokratische Vollmachten. Die Pressekonferenz fand unter Ausschluss von PressevertreterInnen statt, die ihre Fragen per Email senden sollten.

    Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder hat heute um 10:09 bei einer Pressekonferenz erklärt, in Bayern den „Katastrophenfall“ aufgrund des Coronavirus auszurufen. Dies gelte erst einmal für 14 Tage.

    Ab sofort gelte das Verbot jeglicher Veranstaltungen sowie die Schließung von Kitas und Schulen. Zudem werden ab Dienstag jegliche Freizeit-Einrichtungen geschlossen wie Theater, Diskotheken, Sport- und Spielplätze, Jugendhäuser, aber auch “Vereinshäuser” – darunter könnten auch politische Zentren fallen. Von 6 bis 15 Uhr dürfen bestimmte Restaurants und Kantinen unter Auflagen weiterlaufen.

    Der gesamte Einzelhandel wird geschossen mit bestimmten Ausnahmen im Bereich von Supermärkten, Tankstellen oder auch Optikern. Hier werden die gewerkschaftlich erkämpften Ladenöffnungszeiten außer Kraft gesetzt. So gibt es Öffnungszeiten bis 22 Uhr wie auch die Möglichkeit, sonntags zwischen 10 und 18 Uhr zu öffnen.

    Im Gesundheitsbereich sollen Tests nur dann gemacht werden, wenn Symptome gezeigt werden. Beatmungsgeräte sollen zentral erfasst werden. Zudem sollen Medizinstudierende und Ruheständler in den Krankenhausbetrieb einbezogen werden.

    Auch werde die Grenze nach Bayern weitgehend geschlossen. Der Güterverkehr finde jedoch weiterhin statt.

    Betriebe bleiben offen

    Dazu passt, dass die Betriebe – laut Söder “natürlich” – offen bleiben. “Wir müssen das Wirtschaftsleben aufrecht erhalten”, so der bayrische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Hier gebe es zudem einen “bayrischen Schutzschirm”. Bei “systemrelevanten” Betrieben sei eine Teilverstaatlichung möglich. Es soll zudem Sofort-Hilfen für kleine Gewerbetreibende und Betriebe bis zu 250 MitarbeiterInnen zwischen 5.000 und 30.000 Euro geben. Die Schuldenbremse, die eigentlich in der Verfassung verankert ist, wird ausgesetzt.

    Söder erklärte, er gehe davon aus, dass eine Rezession droht. Der globale Prozess könne “schlimmer als die Finanzkrise” (von 2008/2009) sein.

    Krisenmanagement in einer Hand – Bundeswehr nimmt führend daran teil

    Auf der Pressekonferenz wurde kaum darauf eingegangen, welche weitgehenden quasi-autokratischen Vollmachten die bayrische Regierung damit erhält.

    Der “Katastrophenfall” bedeutet, dass zivile Organisationen wie die Feuerwehr, das technische Hilfswerk, sowie Hilfsorganisationen zusammen mit polizeilichen und militärischen Organisationen wie der Polizei, der Bundespolizei und der Bundeswehr unter ein einheitliches Kommando gestellt werden – insgesamt rund 470.000 Personen. Das Kommando liegt beim bayrischen Innenministerium.

    In dieser Kommandostruktur nehmen oftmals die militärischen Strukturen eine zentrale Rolle ein. Für diese Zusammenarbeit wurden in den letzten Jahren von der Bundeswehr „Bezirks- und Kreisverbindungskommandos“ geschaffen, welche die zivil-militärische Zusammenarbeit strukturieren. Sie organisieren auch den Einsatz der „Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte“, einer aus Reservisten bestehenden Bundeswehr-Einheit für die Aufstandsbekämpfung im Innern.

    Zwangsarbeit und Einschränkung von Grundrechten möglich

    Zudem können die Behörden zur „Katastrophenabwehr“ von jeder Person die Erbringung von „Dienst-, Sach- und Werkleistungen“ verlangen, wie der Bayrische Rundfunk berichtet. Das bedeutet, dass Zwangsarbeit angeordnet werden kann. Konkret wurde in der Pressekonferenz erklärt, dass z.B. MitarbeiterInnen von Wasserwerken auch in dem Betrieb selbst – zusammen mit erforderlichen Lebensmitteln – unter Quarantäne gestellt werden könnten, um dort weiter zu arbeiten. Zudem darf bei Gefahr in Verzug Eigentum auch unmittelbar beschlagnahmt werden.

    Wer sich den Anweisungen widersetzt oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, der kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden. Laut Innenminister Hermann seien im Extremfall sogar “Freiheitsstrafen” möglich.

    Mit der Ausrufung des Katastrophenfalls kann die Bayerische Landesregierung im Extremfall auch Grundrechte einschränken. So können das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden.

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