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Freitag, April 26, 2024
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    Bundesregierung bereitet Einführung eines Corona-Immunitätsausweises vor

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    Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Einführung eines Immunitätsausweises vorsieht. In Nordrhein-Westfalen wird derweil schon an seiner digitalen Version gearbeitet. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt vor solchen Ausweisen, da eine Corona-Erkrankung nicht automatisch zur Immunität führe.

    Der Gesetzentwurf der Regierung sieht die Einführung eines Ausweises vor, der eine ausgestandene Erkrankung mit Covid-19 dokumentiert. Voraussetzung dafür sei laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jedoch ein wissenschaftlicher Nachweis, dass ehemalige Corona-PatientInnen auch wirklich eine Immunität entwickelten. Dieser liege bisher nicht vor. Es handele sich bei diesem Gesetz daher um eine „vorsorgliche Regelung“.

    Sofern der Nachweis aber gelinge, könnten immune BürgerInnen künftig Ausnahmegenehmigungen von den Auflagen des Infektionsschutzgesetzes erlangen, müssten also beispielsweise nicht in häusliche Quarantäne oder könnten öffentliche Orte überhaupt oder unter weniger starken Einschränkungen aufsuchen. Der Immunitätsausweis könnte also Sonderrechte bedeuten.

    Außerdem heißt es im Entwurf, dass aus der Immunität weitreichende Konsequenzen zum weiteren Schutz der Risikogruppen gezogen werden könnten. Bedenken gibt es unter anderem vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Gesundheitsdaten würden einem besonderen Schutz unterliegen und dürften weder missbraucht noch als Grund für Diskriminierung genutzt werden.

    In Nordrhein-Westfalen wird unterdessen schon an einer digitalen Umsetzung eines Immunitätsnachweises gearbeitet. Beteiligt sind unter anderem Lufthansa Industry Solutions, das Universitätsklinikum und Gesundheitsamt Köln, die Entwicklerfirma Ubirch und die Bundesdruckerei. Getestet werden soll dieses Vorhaben erstmals in zwei bis drei Wochen.

    Testpersonen sollen ihr Corona-Testergebnis in einer App hochladen. Dieses soll dann verschlüsselt in einer Datenbank gespeichert und von Behörden, Flughäfen und Infrastrukturunternehmen ausgelesen werden können. Es wird also erkannt, ob eine Person positiv oder negativ getestet wurde, oder ob sogar eine ausgestandene Erkrankung vorliegt.

    Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung heißt es außerdem noch, dass ArbeiterInnen im Sozial- und Gesundheitswesen künftig verpflichtet seien, ihren Vorgesetzten auf Anfrage alle ihre übertragbaren Krankheiten aufzulisten. Bisher galt das nur für solche, denen mit einer Impfung vorgebeugt werden konnte. Nun gilt aber auch eine Pflicht, über Virusinfektionen wie HIV und Hepatitis Auskunft zu geben.

    Die Ausweis-Lösung der Bundesregierung hat jedoch auch viele KritikerInnen. So warnt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eindrücklich vor solchen Ausweisen. Ihr Hauptargument ist, dass es bisher keine wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass eine Corona-Erkrankung tatsächlich und dauerhaft zu einer Immunität gegen die Krankheit führt.

    DatenschützerInnen warnen zudem vor einer Massenüberwachung von Menschen. Zudem würden vermutlich viele Menschen versuchen, sich sofort zu infizieren, wenn der Immunitätsausweis tatsächlich zu Sonderrechten führt.

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