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Samstag, April 27, 2024
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    Bundesregierung erlaubt 12-Stunden-Schichten – „Alle die jetzt systemrelevant sind, sollen also verheizt werden?“

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    „Alle, die jetzt systemrelevant sind, sollen also verheizt werden?“ – so kommentiert das Berliner Bündnis für “Mehr Personal im Krankenhaus” die neue Rechtsverordnung der Bundesregierung. Demnach können in den nächsten drei Monaten Pflege- und Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Securities und weitere ArbeiterInnen in kritischer Infrastruktur harte Zeiten drohen. Sie können zu längeren Schichten, Arbeit- an Sonn und Feiertagen und kürzeren Ruhezeiten verpflichtet werden. Arbeitswochen länger als 60 Stunden sind nun möglich.

    Der sozialdemokratische Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am Mittwoch die „COVID-19-Arbeitszeitverordnung“ unterzeichnet und damit direkt in Kraft gesetzt. Das Parlament wird dabei nicht gefragt, das Kabinett kann dies direkt entscheiden. Dies ist möglich, da sich die Bundesregierung mit einer Veränderung vom 28. März 2020 mehr Macht gegeben hatte.

    Die neuen Vorschriften sollen befristet bis zum 30. Juni dieses Jahres gelten und erweitern Höchstarbeitszeiten, verkürzen die Mindestruhezeiten und enthalten Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen.

    Sie betreffen verschiedenste Berufsgruppen darunter KassiererInnen, bestimmte LogistikarbeiterInnen, Pflegekräfte, AltenpflegerInnen, Rettungsdienste, Feuerwehrleute, PolizisInnen, ArbeiterInnen in Wasser- und Energie-Betrieben, LandarbeiterInnen, Werkschutz, InformatikerInnen in kritischer Infrastruktur und ApothekerInnen.

    Was steht genau drin?

    • Der Arbeitstag der genannten ArbeiterInnen kann ab sofort auf 12 Stunden verlängert werden. Dies gelte nur, „soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann.“
    • Die tägliche Ruhezeit darf um zwei Stunden verkürzt werden, wobei eine Mindestruhezeit von 9 Stunden nicht unterschritten werden dürfe. Konkret heißt dass, das in Zukunft folgendes Szenario erlaubt ist: eine Pflegekraft verlässt um 7 Uhr morgens das Haus, arbeitet dann von 8 bis 20 Uhr, kommt um 21 Uhr nach Hause und soll am nächsten Tag sogar schon um 6 Uhr morgens wieder auf der Arbeit sein. Diese Verkürzung muss innerhalb von vier Wochen ausgeglichen werden.
    • Ab sofort können die genannten ArbeiterInnen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Ein Ersatz-Ruhetag muss erst innerhalb von 8 Wochen gewährleistet werden.
    • Grundsätzlich soll eine Arbeitszeit von 60 Stunden nicht überschritten werden, das Gesetz verbietet dies jedoch auch nicht. In „dringenden Ausnahmefällen“ sei dies möglich. Darüber entscheiden jedoch nicht die ArbeiterInnen, sondern deren Vorgesetzte.

    Abschließend stellt das Arbeitsministerium zu den eigenen Maßnahmen fest: „Lange Arbeitszeiten, verkürzte Ruhezeiten und die Verschiebung der wöchentlichen Ruhezeit können nach Erkenntnissen der Arbeitswissenschaft negative Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.“ Ein Umgang damit ist nicht festgelegt.

    Als Grund für diese neue Regelung nennt die Bundesregierung letztlich eigene Verfehlungen. So würde es an Schutzausrüstung fehlen. Das führe zu einem höheren Krankheitsstand bei Beschäftigten, der dann von den anderen KollegInnen kompensiert werden müsse.

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