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Donnerstag, April 25, 2024
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    Sachsen: Wer nicht freiwillig in Quarantäne ist, kann weggesperrt werden

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    Das Coronavirus breitet sich, wenn auch langsamer, weiter in Deutschland aus. In Sachsen wurden jetzt gerade härtere Maßnahmen für “Quarantäne-Unwillige” beschlossen. Diese könnten unter Umständen in die Psychiatrie gesperrt werden.

    Wer vor kurzem im Ausland war, muss sich für zwei Wochen eigenverantwortlich in Quarantäne begeben. Auf diese Regelung haben sich Bund und Länder geeinigt. Dasselbe gilt, wenn Menschen Kontakt zu einer corona-verdächtigen Person hatten. Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit heftigen Strafen rechnen. Sachsen behält sich vor, Menschen, die verstoßen, sogar wegzusperren. Das teilte das “Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt” dem MDR mit.

    Die Landesregierung aus CDU, Grünen und SPD habe speziell für diese Fälle in vier verschiedenen psychiatrischen Kliniken insgesamt 22 Zimmer freigeräumt: „Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen.”, verkündete die Sozialministerin Petra Köpping (SPD) in einer schriftlichen Stellungnahme.

    Die Landesregierung stützt sich bei den Maßnahmen auf das Infektionsschutzgesetz des Freistaats Sachsen.Das Gesetz spricht dabei von einer gezwungenen „Absonderung“ in einem Krankenhaus. In Sachsen ist, anders als in den meisten Bundesländern, das Verlassen des Hauses „ohne triftigen Grund“ untersagt und wird mit einem Bußgeld geahndet.

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