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Samstag, April 20, 2024
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    3.000-Seiten-Urteil zum NSU-Prozess – “Verfassungsschutz” und “Temme” kommen nicht vor

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    Nach 93 Wochen Wartezeit versandte das Münchner Gericht mehr als 3.000 Seiten an alle Prozessbeteiligten. Doch der Inhalt ist ernüchternd, redundant, reproduziert den Rassismus des NSU und wird von allen beteiligten Parteien kritisiert. 

    Vor beinahe einem Jahr endete der NSU-Prozess in München mit der mündichen Urteilsverkündung. Sie wurde begleitet vom Protest unter dem Motto “Kein Schlussstrich”, die den ganzen Tag über eine Kundgebung vor dem Münchner Gericht organisierte. Die Initiative lässt sich, ebenso wie die zahlreichen NebenklägerInnen, mit den gefällten Urteilen und der Erzählung der isolierten EinzeltäterInnen nicht abspeisen. Dieses mündliche Urteil wiederholte das Münchner Gericht nun in seinem schriftlichen Bericht, den es gerade an alle Prozessbeteiligten verschickte.

    Über 93 Wochen hatten die Beteiligten auf das mehr als 3.000-seitige Dokument gewartet. “Der Umfang von 3025 Seiten soll verschleiern, dass der Senat unter Vorsitz von Manfred Götzl seiner Aufgabe der Wahrheitsfindung und der Wiederherstellung des Rechtsfriedens nicht gewachsen war.”, kommentieren die NebenklageanwältInnen in einer Pressemitteilung.

    Kritik von allen Parteien

    Sowohl der Pflichtverteidiger von Zschäpe als auch die AnwältInnen der NSU-Opfer kritisieren den Bericht scharf. Bei der Begründung der Mittäterschaft von Zschäpe bewege sich das Gericht “im Bereich der bloßen Vermutung”. Zschäpes Rechtsbeistände wollen das Urteil nach wie vor anfechten. Innerhalb eines Monats dürfen bzw. müssen alle Parteien ihre Revisionsbegründung einreichen. Das bedeutet dass sie begründen, warum das Urteil an sich juristisch fehlerhaft ist – die Umstände des Falls an sich werden nicht noch einmal beleuchtet.

    Rassistische Darstellung der Opfer im Bericht

    Neben den juristischen und politischen Unfassbarkeiten, die das schriftliche Urteil festhält, kritisieren die AnwältInnen die Darstellung der Ermordeten. Mit extremer Kälte werden die Mordopfer in diesem Urteil nur so beschrieben, wie sie vom NSU gesehen wurden – Zitat: „Aufgrund der durch sein Aussehen naheliegenden südländischen Abstammung gehörte Mehmet Kubaşık zu der von den drei Personen ausländerfeindlich-rassistisch definierten Opfergruppe”. Dieser Satz wird für alle weiteren Ermordeten wiederholt.

    “Bei keinem der ermordeten Männer erwähnt das Gericht, dass sie Familienväter waren, die Ehefrauen, Kinder, Eltern und Geschwister hinterließen. Das Urteil beschreibt die Ermordeten als austauschbare Statisten – und reproduziert damit die rassistischen Stereotype, nach denen der NSU die Ermordeten als Objekte seines mörderischen Rassismus’ ausgewählt hatte.”

    Verfassungsschutz und Temme spielen keine Rolle

    Neben vielen Punkten, die im schriftlichen Urteil festgehalten sind, irritiert vor allem, was im Bericht nicht steht bzw. keine Rolle spielt. Obwohl die Angeklagten zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt wurden, kamen die Hintermänner im Staatsapparat davon. Die Version, der NSU habe aus drei Personen bestanden und Polizei und Geheimdienst hätten „versagt“, wurde gerichtlich festgeschrieben.

    NSU-Urteil: Schluss mit der Staatsgläubigkeit!

    Dabei hatte der NSU, wie die NebenklageanwältInnen und AktivistInnen nachvollziehbar herausarbeiteten, ein unbestreitbar großes Netzwerk. Dieses Netzwerk war zum großen Teil aus Anhängern von Blood & Honour gestrickt und war durchsetzt von Menschen, die der Verfassungsschutz finanzierte.

    Aber dennoch: Der Verfassungsschutz wird mit keinem Wort erwähnt – und natürlich erst recht nicht seine Mitschuld an den Morden und Anschlägen.

    Gleiches gilt für Andreas Temme, eigentlich eine Schlüsselperson für die Verbindung zwischen NSU und Verfassungsschutz. Er war V-Mannführer und nur in Ausnahmefällen nicht in der Nähe der Tatorte. Als Halit Yozgat in einem Internetcafé ermordet wurde, befand sich Temme im Nebenraum und muss an Yozgats Körper vorbei gelaufen sein, um das Café zu verlassen. Er habe keine Schüsse gehört, das Gericht befand ihn für glaubwürdig.

    Womöglich vier von fünf Schuldsprüchen in Revision

    Der Einzige, der sein gefälltes Urteil nicht anfechtet, ist Carsten S., der die verwendete Mordwaffe an Mundlos und Böhnhardt übergab. Er verbringt drei Jahre Jugendstrafe.

    Die Verteidiger von Wohlleben und Holger G. – ersterer ist nach U-Haft auf freiem Fuß, der Zweite soll drei Jahre in Haft verbringen – prüfen derzeit eine mögliche Revision. Auch das Urteil gegen André E. soll neu verhandelt werden, ihn sprach das Gericht in beinahe allen Punkten frei. “Der weitgehende Freispruch von André E. ist nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auch lebensfremd und in sich widersprüchlich”, schreiben die Rechtsvertretungen der Nebenklage in ihrer Pressemitteilung.

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