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Mittwoch, Mai 1, 2024
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    Münchner KommunistInnen-Prozess neigt sich dem Ende

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    Seit mehr als vier Jahren läuft einer der größten Prozesse gegen KommunistInnen der letzten Jahrzehnte in München. In den kommenden Wochen wird nun mit der Urteilsverkündung das Ende des Prozesses erwartet. Die Bundesanwaltschaft fordert hohe Haftstrafen für die Angeklagten.

    Den zehn Angeklagten im Münchner Prozess wird vorgeworfen, das sogenannte Auslandskomitee der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) gebildet zu haben. Über drei Jahre lang mussten die meisten von ihnen dafür in Untersuchungshaft verbringen. Für den Hauptangeklagten, Müslüm Elma, sind es bereits mehr als fünf Jahre. Er sitzt immer noch im bayerischen Stadelheim ein.

    Geht es nach der Bundesanwatlschaft (BAW) soll Müslüm Elma als angeblicher „Rädelsführer“ eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten erhalten. Wegen angeblicher Mitgliedschaft im sogenannten Auslandskomitee der TKP/ML sollen Haydar Bern, Musa Demir, Sami Solmaz, Dr. Sinan Aydin und Frau Dr. Banu Büyükavci je vier Jahre Freiheitsstrafe, Erhan Aktürk und Seyit Ali Ugur vier Jahre und neun Monate, Deniz Pektas fünf Jahre und Mehmet Yesilcali drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe erhalten.

    Obwohl die Partei auf keiner internationalen Terrorliste auftaucht und in der BRD nicht verboten ist, erteilte das Bundesjustizministerium eine Verfolgungsermächtigung nach §129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung). Es folgte am 15. April 2015 eine mit mehreren europäischen Ländern koordinierte Razzia, um die zehn Beschuldigten festzunehmen und drei von ihnen nach Deutschland auszuliefern. Seit dem Juni 2016 findet vor dem Oberlandesgericht München einer der größten politischen Prozesse seit Jahrzehnten statt.

    Anklagen im Münchener Kommunistenprozess nicht haltbar

    “Antikommunistisches Pilotverfahren”

    Laut der linken Solidaritätsorganisation “Rote Hilfe e.V.” handelt es sich bei dem Verfahren um ein “Pilotverfahren”, dem weitere folgen könnten. So heißt es in einer Pressemitteilung zum vierten Jahrestag des Prozesses:

    „Es handelt sich bei diesem Prozess ausdrücklich um ein antikommunistisches Pilotverfahren, welches ansetzend an dem KPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1956 dazu beitragen soll, revolutionäre Tätigkeit zu kriminalisieren. In einem Musterurteil sollen weitergehende Möglichkeiten geschaffen werden, Antifaschisten, Linke und Revolutionäre anzuklagen, einzusperren und – wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben – abzuschieben.“

    Proteste zum vierten Jahrestag und bei Urteilsverkündung

    Zahlreiche Organisationen rufen dazu auf, den heutigen Prozesstag in München mit einer Protestkundgebung vor dem Oberlandesgericht zu begleiten und der Forderung nach der sofortigen Freilassung von Müslüm Elma Nachdruck zu verleihen. Zudem werden heute in Berlin, Duisburg, Hamburg, Mannheim, Gelsenkirchen und Hannover Protestkundgebungen stattfinden.

    Auch für den Tag der Urteilsverkündung in den kommenden Wochen gibt es bereits Aufrufe zu Protestaktionen.

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