Im Budapester Verfahren gegen Maja T. hielt die Verteidigung das Plädoyer. Sie kritisiert massive Verfahrensmängel und das Fehlen klarer Beweise. Die ungarische Staatsanwaltschaft fordert für die vermutete Körperverletzung hingegen 24 Jahre Haft. Das Urteil wird am 4. Februar gesprochen.
Rechte Kräfte versuchen regelmäßig, unsere Berichterstattung juristisch zu stoppen. Nach der gescheiterten Klage der Nazi-Partei III. Weg erlitt nun auch der rechte Ahriman-Verlag eine Niederlage: Er wollte die Bezeichnung einiger seiner Werke als „antisemitisch“ unterbinden lassen – nun verlor er vor Gericht und wettert öffentlich gegen das „Schandurteil“ und unsere Zeitung.