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Samstag, April 20, 2024
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    Bundesverfassungsgericht: Weggeworfene Lebensmittel zu „retten“ bleibt strafbar

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    Absurde Welt: während auf der einen Seite täglich Millionen Lebensmittel weggeworfen und verbrannt werden dürfen, ist das „Retten“ dieser Lebensmittel („Containern“) strafbar. Das Bundesverfassungsgericht hat das jetzt in einem Grundsatzurteil gegen zwei junge Frauen bestätigt. Es erklärte aber auch, dass es sich dabei um eine politische Frage handle.

    Nach der, von der “Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.” (GFF) eingereichten Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden: Es bleibt strafbar, genießbare Lebensmittel aus dem Müllcontainer eines Supermarkts zu entnehmen.

    „Die Entscheidung zeigt, dass die Politik endlich tätig werden muss. Es widerspricht dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Lebensmittelverschwendung zu stoppen, dass Menschen bestraft werden, die genießbare Nahrung vor der Entsorgung bewahren“, sagt Boris Burghardt, Vorstandsmitglied der GFF.

    Dass die Bundesregierung der Lebensmittelverschwendung gesetzlich Einhalt gebieten und damit Containern überflüssig machen kann, betont auch das Gericht mehrfach in seiner Entscheidung.

    Acht Sozialstunden und 255 Euro für das „Retten“ von Lebensmitteln

    Die GFF hatte im November 2019 eine Verfassungsbeschwerde gegen die strafrechtliche Verurteilung von zwei Studentinnen eingereicht. Die beiden Frauen, Caro und Franzi, standen wegen Diebstahls vor Gericht, weil sie Lebensmittel aus dem Müllcontainer eines Supermarktes entnommen hatten. Sie mussten jeweils acht Sozialstunden ableisten und erhielten eine Geldstrafe von 225 Euro auf Bewährung.

    Ein Urteil für die Tonne

    Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Urteil heute bestätigt. „Wir sind vom Ausgang des Verfahrens enttäuscht, aber wir werden uns weiter gegen Lebensmittelverschwendung engagieren“, sagen Caro und Franzi. „Wenn wir die Lebensmittel nicht aus der Tonne retten dürfen, muss es die Politik machen.“

    Mit der Verfassungsbeschwerde wollte die GFF eine verfassungskonforme Auslegung des Diebstahlparagraphen erreichen: Containern sollte keine Straftat sein. Denn das Strafrecht soll eigentlich der Ahndung von sozialschädlichem Verhalten dienen, das klar strafwürdig ist. „Die Verwertung genießbarer Lebensmittel ist angesichts der Ressourcenknappheit gesellschaftlich wünschenswert“, so Burghardt von der GFF. „Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass entsorgte Lebensmittel keinen strafrechtlichen Schutz verdienen.“

    Das Bundesverfassungsgericht sieht hingegen keine Grundrechtsverletzung in der Verurteilung der Student*innen. Das Recht auf Eigentum scheint höher zu stehen.

    Es sei ausreichend, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen oder sich – wie im Fall von Caro und Franzi – auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt beschränken können.

    Die GFF hält diese verfahrensrechtlichen Auswege weiterhin für ungenügend, weil sie nichts an der Bewertung des Containerns als strafbarem Diebstahl ändern: Auch eine Verwarnung sei ein staatlicher Schuldspruch, der im Bundeszentralregister stehe und stigmatisierend wirke – damit greife er in Grundrechte der Studentinnen ein.

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    In vielen Bundesländern wird Containern nicht strafrechtlich verfolgt. Hamburgs Justizsenator zum Beispiel empfiehlt der Staatsanwaltschaft, Containerfälle einzustellen.

    In anderen Bundesländern hängt die strafrechtliche Ahndung stark vom Einzelfall ab. Es macht beispielsweise einen Unterschied, ob der Container verschlossen auf dem Gelände des Supermarkts steht oder unverschlossen an der Straße.

    Lebensmittel „retten“ verboten, „wegwerfen“ erlaubt

    Während also das Retten von weggeworfen Lebensmitteln weiterhin strafbar ist, gilt dies für das Wegwerfen von Lebensmitteln nicht.

    In Deutschland werden jährlich ca. 18 Millionen Tonnen Lebensmittel vergeudet. Gut 40 Prozent davon entfallen auf Landwirtschaft, Handel und Produktion. Das ist jedoch erlaubt.

    In Frankreich sind immerhin Supermärkte seit 2016 verpflichtet, unverkaufte Lebensmittel an örtliche Tafeln oder andere gemeinnützige Organisationen zu spenden – bei Zuwiderhandlungen drohen dort Geldstrafen.

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