`
Freitag, März 29, 2024
More

    Innenminsterkonferenz will Musterpolizeigesetz erarbeiten

    Teilen

    Die neuen Polizeigesetze wirken seit spätestens letztem Jahr. In der gesamten Bundesrepublik gab es zahlreiche Demonstrationen gegen die Verschärfung der polizeilichen Ermächtigungen. Auf der deutschen Innenministerkonferenz (kurz IMK) sollen nun die Befugnisse der Länder in ein einheitliches “Musterpolizeigesetz” umgewandelt werden.

    Jedes Jahr wechselt der Vorsitz der Innenministerkonferenz von Bundesland zu Bundesland. In diesem Jahr soll Thüringen Ausrichter der IMK sein. So fand bereits vom 17. bis 19. Juni die erste Konferenz in Erfurt statt. Vom 9. bis 11. Dezember 2020 soll die zweite Innenministerkonferenz in Weimar stattfinden.

    „Unterschiedliche Sicherheitsstandards und damit verbundene Probleme“

    In Schleswig-Holstein regen sich bei den ersten außerdienstlichen Regierungsdirektoren der Kriminalpolizei die Füße. Zwar sind die verschiedenen Polizeigesetze nun in Kraft getreten, doch werden diese von Bundesland zu Bundesland anders ausgelegt.

    In einer schriftlichen Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses erklärt der Leitende Regierungsdirektor Prof. Hartmut Brenneisen, dass ein „einheitlicher Sicherheitsstandard […] in immer weitere Ferne“ rückt. Verantwortlich macht er an dieser Stelle das Fehlen einer „stringenten Linie“ – also einer einheitlichen Politik. Einige Bundesländer agierten mit dem Polizeigesetz „betont liberal und den Freiheitsgedanken unterstreichend“. Bei anderen Bundesländern sähe es allerdings anders aus, denn hier „überwiegen Sicherheitsaspekte und die hoheitlichen Eingriffsbefugnisse“. Kurz: einige Bundesländer wenden das Polizeigesetz zu lasch und andere zu krass an.

    Um diese Differenz zu überwinden, erklärt Prof. Brenneisen, dass sich nun schon bald eine länderoffene Arbeitsgruppe zur IMK treffen werde. Diese länderoffene Arbeitsgruppe soll in der Zeit der Konferenz ein sogenanntes “Musterpolizeigesetz” erarbeiten. Dieses solle schnellstmöglich übernommen werden, damit es deutschlandweit einheitliche Regelungen gebe. Herr Brenneisen brennt in seinem Schreiben an den Schleswig-Holsteinischen Landtag darauf, dann auch das regionale Landesverwaltungsgesetz (LVwG) „in Kürze“ anzupassen.

    Vorgehen nicht demokratisch

    Seit 1954 existiert die Innenministerkonferenz. Seit dem Jahr 2000 findet diese Konferenz zweimal im Jahr statt. Hauptziel ist es eine „länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit auch auf der politischen Ebene zu verankern“.

    Allerdings werden hier hinter verschlossenen Türen von den jeweiligen Innenministern Ausarbeitungen vorgelegt. Diese Ausarbeitungen werden wohl als mehr oder weniger beschlossene Sache betrachtet und den Landtagen und Senaten der jeweiligen Bundesländer zum wohlwollenden Abnicken vor die Nase gelegt. Dadurch wird das Parlament durch einzelne Befugte der Bundesländer (in diesem Fall den Innenministern) ausgehebelt.

    In dem Fall des Musterpolizeigesetzes, das bundesweit gelten soll, wurden zuvor keine parteilichen Absprachen getroffen, ob es überhaupt zu Debatte stehen wird.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News