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Freitag, April 26, 2024
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    Bußgelder für Pseudonyme im Restaurant

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    Kanzlerin Merkel und die MinisterpräsidentInnen haben neue Maßnahmen beschlossen, die den erneuten Anstieg der Coronafälle wieder eindämmen sollen. Darunter fallen auch Geldstrafen für Menschen, die beim Besuch von Gastronomie etc. ein Pseudonym statt ihres echten Namens angeben.

    Seit einigen Monaten ist es verpflichtend, beim Besuch fast aller öffentlichen Räume, insbesondere in der Gastronomie, den vollen Namen, die Adresse sowie Kontaktmöglichkeiten zu hinterlegen. Viele Menschen machen sich dabei Sorgen um ihre Privatsphäre und darum, dass ihre Daten auch für andere Zwecke genutzt werden. Die Tatsache, dass die Polizei die Daten auch zur Strafverfolgung nutzte, hat diese Sorgen befeuert. Viele Menschen sind daher dazu übergegangen, nicht mehr ihren echten Namen, sondern ein Pseudonym anzugeben. Dieses Vorgehen möchte Ministerpräsident Armin Laschet nun bestrafen. Das Bußgeld für die Angabe falscher Daten soll bei mindestens 50 Euro liegen.

    In der Pressekonferenz, die am Dienstag direkt nach der Beratung mit den Länderchefs stattfand, sprach Merkel zunächst von einem Bußgeld, „bezogen auf die Betreiber“ in der Gastronomie. In NRW soll dieses Bußgeld eines der höchsten sein und bei mehr als 150 Euro liegen, betonte der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet anschließend in Düsseldorf.

    Die neuen Bußgeldregelungen sollen in die landesspezifische Corona-Schutzverordnung aufgenommen werden. Die genaue Betrag steht noch nicht fest. “Ich denke, er wird höher liegen als der für das Nichttragen einer Maske im öffentlichen Personennahverkehr.“, äußerte sich Laschet dazu. Das aktuelle Bußgeld für das Nichttragen einer Maske im ÖPNV liegt in NRW bei 150 Euro.

    Auf Nachfrage an die Kanzlerin, wie die Gastronomiebetriebe gewährleisten sollen, dass die Gäste keine falschen Identitäten oder Daten angeben, antwortete Angela Merkel, dass die Betriebe sich im Zweifelsfall von den Gästen einen Ausweis oder die Fahrerlaubnis zeigen lassen sollen. Außerdem soll darauf geachtet werden, dass die Gäste keine offensichtlichen Pseudonyme wie Donald Duck benutzten und die Angaben alles in allem auf Plausibilität geprüft würden. Die Kontaktangaben sollen stichprobenartig nachgehalten werden. Die Kontaktnachverfolgung sei eine „Schlüsselfrage“ der Pandemie.

    DatenschützerInnen kritisieren, dass bei dieser Lösung nicht auf die Sorge der Menschen um den Schutz ihrer Daten eingegangen werde, sondern lediglich das finanzielle Druckmittel genutzt werde, um sie dazu zu bringen, sich an die Verordnungen zu halten. Es gebe weiterhin keinerlei Garantie dafür, dass die Polizei die Daten nicht erneut für die Strafverfolgung bereits kleinster Delikte missbrauche.

    Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wollen Bund und Länder angesichts der anhaltenden Infektionszahlen das Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Personen beschränken. Das gilt ab dem Moment, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten. Laschet setzt außerdem auf den Verzicht von BürgerInnen auf nicht notwendige Feiern, lehnt aber bisher Polizeikontrollen in privaten Wohnungen ab.

    Der  Ministerpräsident von NRW setzt vor allem auf eine Politik, die “differenziert, regional und ganzheitlich“ sein soll. Dass meint, dass es keine flächendeckenden bundesweiten Regelungen, sondern „lokale Handlungsmuster“ geben soll. Laschet betont ebenso wie die Kanzlerin, dass ein erneuter Lockdown in jedem Fall vermieden werden müsse.

    Von Reisen in Risikogebiete wird weiterhin abgeraten. Falls man einen Urlaub buchen möchte, werden risikoarme Gebiete wie z.Zt. beispielsweise Italien oder Reisen innerhalb Deutschlands empfohlen.

     

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