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Freitag, April 26, 2024
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    Geheimdienste dürfen zukünftig bei verschlüsselten Messenger-Diensten wie WhatsApp & Co mitlesen

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    Die Bundesregierung hat eine weitere Einschränkung der Grundrechte beschlossen. Zukünftig dürfen sich alle 19 deutschen Geheimdienste in Smartphones hacken und bei verschlüsselten Messenger-Botschaften mitlesen. Eine Straftat muss man dafür nicht begangen haben. Zudem soll der “Verfassungsschutz” Menschen einfacher überwachen dürfen.

    Das Bundeskabinett – also die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland als Exekutiv-Organ – hat sich darauf geeinigt, dass alle deutschen Geheimdienste künftig die sogenannte “Quellen-Telekommunikationsüberwachung” (Quellen-TKÜ) einsetzen dürfen. Dabei wird in einem ersten Schritt ein “Staatstrojaner” auf einem Laptop oder auf ein Telefon aufgespielt. Mit Hilfe dieser Software können dann Nachrichten mitgelesen werden, und zwar, bevor sie verschlüsselt werden – sozusagen  an der „Quelle“ sitzend. Betroffen sind davon insbesondere Messenger-Dienste wie WhatApp, Telegram, Threema oder Signal, aber auch PGP-verschlüsselte Mails.

    Solche Trojaner sollen dann der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz (BfV), alle Landesämter für Verfassungsschutz, der Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärgeheimdienst Militärischer Abschirmdienst (MAD) einsetzen dürfen.

    Schnüffeln gegen Linke

    Der Polizei steht das Instrument bereits seit 2017 zur Verfügung. Ein wichtiger Unterschied jetzt: die Polizei muss dafür aufgrund von Straftaten gegen eine Person ermitteln. Bei den Geheimdiensten ist das nicht so: Diese dürfen in Zukunft verschlüsselte Nachrichten von all denjenigen mitlesen, die sie beobachten. Das betrifft auch linke Strukturen wie beispielsweise die “Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes”.

    Nicht mehr im Gesetzesentwurf enthalten ist die ursprünglich geplante große „Online-Durchsuchung”, bei der ein ganzes Computersystem durchkämmt werden darf. Zudem soll der Einsatz der Quellen-TKÜ für die Geheimdienste nur nach richterlicher Anordnung erfolgen dürfen. Jedoch müssen dann auch die Internet-Anbieter bei der Installation der Schadsoftware helfen.

    Zudem hat die Große Koalition den Geheimdiensten noch weitere Befugnisse eingeräumt:

    • Der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht einen erweiterten Austausch von Informationen zwischen dem MAD und den Verfassungsschutzbehörden vor.
    • Auch werden die „Hürden für die Beobachtung von Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz gesenkt.“ Was das genau bedeutet, bleibt bislang offen.

    Beschluss trotz offenen Klagen

    Die Bundesregierung hat den Beschluss über das Gesetz getroffen, obwohl beim Bundesverfassungsgericht seit Sommer 2018 gleich mehrere Beschwerden gegen den Staatstrojanereinsatz vorliegen. Statt jedoch die Entscheidung der Karlsruher Richter abzuwarten, weitet man das umstrittene Instrument nun sogar auf den Geheimdienstbereich aus. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss allerdings noch der Bundestag zustimmen.

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