In einer Videokonferenz der Ministerpräsident:innen der Bundesländer mit Kanzlerin Angela Merkel wurden am Mittwoch neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Diese sollen ab dem 2. November gelten und sehen Kontaktbeschränkungen und drastische Einschnitte in Gastronomie und Freizeitgestaltung vor.
Die Ergebnisse der Telefonkonferenz wurden noch am Mittwoch in einer Pressekonferenz gemeinsam von Angela Merkel, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Berlins Regierendem Oberbürgermeister Müller vorgestellt. Die Maßnahmen sind bis Ende November befristet. In zwei Wochen wollen Kanzlerin und Ministerpräsident:innen erstmals Bilanz ziehen.
Beschlossen wurden folgende Einschränkungen:
Kontaktbeschränkungen
• Ab sofort dürfen sich nur noch Angehörige von höchstens zwei Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten.
Freizeitgestaltung
• Veranstaltungen zu Unterhaltungszwecken bleiben einen Monat lang verboten.
• Freizeiteinrichtungen wie Theater, Museen, Kinos, Konzerthäuser, Spielhallen, Freizeitparks, Schwimmbäder etc. müssen schließen.
• Freizeit- und Amateursportvereine und -einrichtungen müssen ebenfalls den Betrieb einstellen.
• Profisportveranstaltungen, wie etwa die Fußball-Bundesliga, werden ohne Zuschauer:innen ausgetragen.
Gastronomie
• Kneipen, Bars, Gaststätten, Restaurants etc. müssen schließen. Abholung und Lieferung von Essen sowie das Betreiben von Kantinen bleiben weiterhin erlaubt.
Schulen und Kitas
• Schulen und Kitas bleiben geöffnet.
Dienstleistungsbetriebe
• Kosmetik-, Massage- und Tattoostudios müssen schließen. Physio-, Ergo und Logotherapie, Fußpflege und Frisöre dürfen weiterhin öffnen.
Einzelhandel
• Der Einzelhandel darf unter erweiterten Hygienemaßnahmen weiterhin öffnen.
Des Weiteren will der Bund den von den Einschränkungen betroffenen Betrieben, Vereinen und Geschäften erneut Corona-Hilfen bewilligen.
Nun müssen die Beschlüsse noch in Allgemeinverordnungen durch die Bundesländer umgesetzt werden. Nach Auffassung der Kanzlerin sei dies für alle Bundesländer verpflichtend. Aus der Thüringer Staatskanzlei hieß es jedoch, man wolle nur jene Maßnahmen tragen, „die für eine wirksame Eindämmung des Infektionsgeschehens durch wissenschaftliche Erkenntnisse geeignet und verhältnismäßig“ seien. Zur Rechtfertigung der Beschlüsse der Konferenz sei nach der Auffassung der Thüringer Landesregierung die Feststellung einer Nationalen Gesundheitsnotlage durch den Bundestag notwendig.