`
Donnerstag, April 25, 2024
More

    Kundus: Kein Schadensersatz für Opfer des deutschen Angriffs

    Teilen

    Im September 2009 fielen auf deutschen Befehl hin Bomben auf das afghanische Kundus und töteten vermutlich weit über 100 Menschen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun beschlossen: Die Hinterbliebenen der Opfer werden keinen Schadensersatz erhalten.

    Während der letzten Wochen haben die 100 verbliebenen Soldat:innen der Bundeswehr Kundus verlassen und wurden innerhalb des Landes verlegt. Eines der größten Verbrechen, das die Bundeswehr hinterlässt, ist das Massaker von Kundus.
    In der Nacht zum 4. September 2009 wurden zwei Tanklaster, welche die Taliban in Besitz genommen hatten, von US-amerikanischen Kampfflugzeugen heraus bombardiert – auf Befehl des deutschen Oberst Klein. Viele Menschen kamen ums Leben, die meisten davon waren Zivilist:innen.

    Die genaue Zahl der Todesopfer ist dabei bis heute ungeklärt. Die Bundesregierung geht offiziell von 91 Opfern aus, die afghanische Regierung spricht inzwischen von 179.

    In Karlsruhe hat derweil das Bundesverfassungsgericht eine Klage von Hinterbliebenen auf Schadensersatz abgewiesen, da eben dieser Oberst Klein seine Amtspflichten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland nicht verletzt habe und das Völkerrecht keine Schadensersatzzahlungen an Einzelpersonen, sondern lediglich an Staaten vorsehe.

    Die Klage der Hinterbliebenen – eines Vaters, der zwei Söhne, und einer Frau, die ihren Ehemann verlor – wurde auf allen juristischen Ebenen abgelehnt, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof. Sie hatten die Bundesrepublik für den Tod ihrer Familienangehörigen verantwortlich gemacht.
    Im Urteil bestätigt das Gericht nun zwar auch, dass Entschädigungen für Handlungen deutscher Soldat:innen möglich seien, jedoch nur dann, wenn sie ihre Amtspflichten verletzt hätten. In Kundus sei dies aber nach deutscher Rechtssicht nicht der Fall gewesen.

    So waren auch die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein vor 5 Jahren – durchgewunken vom Bundesverfassungsgericht – eingestellt worden. Ob dies rechtmäßig war, wird noch immer durch den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg geprüft.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News