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Donnerstag, April 25, 2024
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    NSU 2.0: Vier Männer aus der hessischen Polizei angeklagt

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    Im Sommer 2018 erhielt die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz eine Drohnachricht, unterschrieben mit NSU 2.0. Offensichtlich wurde die Nachricht durch Polizisten verschickt – bei den Ermittlungen kam eine rechte WhatsApp-Gruppe ans Licht. Im Zusammenhang damit sind nun vier Männer angeklagt.

    Die Staatsanwaltschaft Frankfurt teilt mit, dass nun vier Männer angeklagt sind, die alle ehemals Verbindung zur hessischen Landespolizei hatten.

    Ein 46-jähriger, ehemaliger Polizeioberkommissar soll unerlaubt diverse Waffen besessen haben – darunter auch Munition für Kriegswaffen. In Chats hatte er Bilder von Hitler und rassistische Abbildungen von Schwarzen und muslimischen Menschen geteilt.

    Dieser Mann hat einen kleinen Bruder, der bis zum Bekanntwerden der rechten Chats ebenfalls Polizeioberkommissar war. Auch der verschickte Videos von Adolf Hitler und besaß illegale Waffen. Er wird ganz unmittelbar in Verbindung gebracht mit den Drohbriefen des “NSU 2.0”, da er laut Anklage mehrmals Informationen der Polizeidatenbank nach Außen weiterleitete.

    Selbiges gilt für den dritten Angeklagten, einen 39-jährigen Beamten, der aktuell vom Dienst freigestellt ist. Er soll zwischen März 2017 und Juli 2018 drei Mal Informationen aus der Polizeidatenbank weitergegeben haben, weswegen er des Geheimnisverrats angeklagt wird.

    Außerdem muss sich ein Polizeianwärter vor Gericht verantworten, weil im Zuge der Ermittlungen Bildmaterial auf seinem Handy gefunden wurde, das den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen zeigt.

    Zunächst erfolgten die Ermittlungen wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungswidriger Symbole. Inwiefern auch die unerlaubten Datenbank-Abfragen im Zusammenhang mit Drohschreiben des NSU 2.0 abgeurteilt werden, bleibt abzuwarten.

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