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Mittwoch, April 24, 2024
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    Zu wenig, zu spät: Sozialgericht befindet ALG II-Corona-Zuschuss für zu gering

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    Erwachsene, die im Mai 2021 einen Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld haben, sollen einmalig 150 Euro mehr bekommen. Ein Sozialgericht in Karlsruhe urteilt nun, dass diese Summe zu gering sei. Nötig sei etwa eine monatliche Mehrzahlung von 100 Euro für jeden Pandemie-Monat.

    Eine Alleinerziehende im Kreis Rastatt brachte den Stein ins Rollen: Sie beantragte erfolglos beim Jobcenter FFP2-Masken. Jetzt beanstandet das Gericht zuerst, dass die Leistung zu spät erfolge. Grundsicherungsempfänger:innen hätten schon jetzt ein Recht auf Existenzsicherung – eine Auszahlung des Zuschusses im Mai wäre also viel zu spät.

    Außerdem bemängelte das Gericht die Erhebungen, die dieser Entscheidung zugrunde lagen. Der Situation angemessen sei nach Ermessen des Gerichts stattdessen eine Erhöhung des Regelsatzes.

    Kostenlose FFP2-Masken für ALG II-Empfänger:innen

    Das selbe Gericht hatte schon vor wenigen Wochen eine Klage zugunsten von Hartz IV-Empfänger:innen entschieden. Zusätzlich zu pauschalen 20 FFP2-Masken pro Woche oder 129 Euro monatlich sind Jobcenter nach diesem Urteil verpflichtet, Hartz IV-Beziehenden kostenlose Schutzmasken zur Verfügung zu stellen.

    Dabei argumentierte das Gericht damit, dass diese Maßnahme sowohl dem Schutz der Klägerin, als auch der Allgemeinheit diene.

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