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Donnerstag, April 18, 2024
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    „Querdenken“ bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet

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    Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab bekannt, von nun an auch bundesweit Personen und Gruppierungen zu beobachten, die als Teil der „Querdenken“-Szene gelten. Hierfür wurde ein neues Beobachtungsphänomen definiert: die „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“.

    Der Verfassungsschutz nimmt nun bundesweit Teile der Querdenken-Bewegung ins Visier. Dafür wurde ein sogenanntes “Sammelbeobachtungsobjekt” eingerichtet. Darin werden Teile der Bewegung erfasst und können dann entweder als “Verdachtsfall” oder auch als erwiesen „extremistisches“ Beobachtungsobjekt behandelt werden.

    Die Menschen und Gruppen, die der Verfassungsschutz als relevant erachtet, werden dann mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht und beobachtet. Zu diesen Mitteln gehören unter anderem das Speichern persönlicher Daten, die Anwerbung von V-Leuten, das Observieren von Treffen und – mit Begründung – die Kommunikationsüberwachung z.B durch Abfangen von E-Mails. Auch Bankkonten und Finanzströme dürfen überwacht werden.

    Der Verfassungsschutz hatte im Rahmen der Diskussion über die Querdenker- und Verschwörungsmystiker:innen-Szene bereits im Herbst in einem vertraulichen Papier von einer „neuen Form des Extremismus“ gesprochen. Nun hat der Inlandsgeheimdienst einen neuen Phänomenbereich geschaffen und zwar den der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“. Das wird damit begründet, dass man die Bewegung und ihre Mitglieder in keine der bekannten Phänomenbereiche einordnen könne. Bisher existierten: Linksextremismus, Rechtsextremismus und Islamismus.

    Zuvor hatten bereits einige Landesämter für Verfassungsschutz Teile der „Querdenken“-Bewegung unter Beobachtung genommen. Begonnen hatte damit der Verfassungsschutz Baden-Württemberg Ende letzten Jahres. Hier waren zu Beginn 2020 die ersten „Querdenken“-Demonstrationen gestartet. Bayern, Hamburg und Berlin entschieden sich kurze Zeit später ebenfalls für eine Überwachung.

    Kurz nach der Veröffentlichung wurden bereits Kritiken an der Entscheidung laut: für Viele bleibt die Frage offen, warum die „Querdenken“-Szene und Verschwörungsmystiker:innen nicht zu den politisch Rechten gezählt werden, haben sie doch nachweislich starke Verbindungen zu rechten Parteien, Gruppen und Organisationen und werden teilweise durch diese angeleitet. So gibt der Verfassungsschutz selbst zu, dass in der Bewegung immer wieder Verbindungen zu “Rechtsextremisten in Kauf genommen oder gesucht“ werden.

    Andere Kritiker:innen sehen das Problem vielmehr beim Verfassungsschutz selbst. In der Vergangenheit wurden immer wieder Fälle aufgedeckt, in denen Mitarbeiter:innen des Verfassungsschutzes und bezahlte V-Leute mit rechten Anschlägen in Verbindung gebracht werden konnten. Eines der bekanntesten Beispiele ist und bleibt der NSU.

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