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Sonntag, November 3, 2024
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    „Es wird immer dubioser“ – eigentlich gelöschter Datensatz im Todesfall Amad Ahmad wieder aufgetaucht

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    Im September 2018 starb Amad Ahmad bei einem Brand in einer Gefängniszelle in der JVA Kleve. Dort saß er nur deshalb, weil seine Daten auf Polizeidatenbanken mit einer anderen Person zusammengeführt wurden, auf die ein Haftbefehl ausgestellt war. Im Dezember 2020 wurde dann eine Manipulation des Datensatzes bekannt, Anfang Mai diesen Jahres wurde erklärt, dass jener trotz ausdrücklichem Verbot gelöscht wurde. – Nun ist dieser Datensatz plötzlich wieder aufgetaucht.

    Im Fall des verstorbenen Syrers Amad Ahmad gibt es eine erneute erstaunliche Wendung: Wie die Anwälte der Familie von Ahmad, Sven Forst und Eberhard Reinecke, in einer Pressemitteilung unter der Überschrift „es wird immer dubioser“ erklärten, seien entscheidende, eigentlich gelöscht geglaubte Daten wieder aufgetaucht. Dabei handelt es sich um einen Datensatz, der die Zusammenführung von Personendatensätzen des hellhäutigen Syrers Amad Ahmad und des dunkelhäutigen Amedy G. aus Mali beschreiben.

    So habe am Mittwoch der NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) dem Landtag berichtet, die Daten seien nur im bundesweiten System „INPOL“ gelöscht worden, jedoch im NRW-Fahndungssystem „Viva“ noch vorhanden.

    Dabei hieß es im einem Brief des LKA NRW vom 27.01.2021 an die Staatsanwaltschaft Kleve noch unmissverständlich, dass die Daten des Personen­daten­satzes in beiden Polizeidatenbanken gelöscht worden seien.

    Zudem hatte die zuständige Oberstaatsanwältin am 11.5.2021 vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags NRW erklärt, dass der Originaldatensatz gelöscht worden sei. Und dies, obwohl der Innenminister ausdrücklich angeordnet hatte, dies nicht zu tun.

    Bisher ist noch unbekannt, wer für die Löschung verantwortlich ist, warum entgegen der Anordnung der Nichtlöschung der Datensatz nicht gesperrt wurde, warum er nicht gesichert wurde und warum es nicht ohnehin eine regelmäßige Datensicherung gibt. Offiziell soll die Löschung durch einen „vollautomatisierten Prozess“ vonstatten gegangen sein.

    Datensatz rekonstruiert?

    In ihrer Pressemitteilung erklären die Anwälte Forst und Reinecke, dass die wahrscheinlichste Erklärung dafür sei, dass der Datensatz tatsächlich gelöscht, jedoch dann aber auf irgendeine Art nachträglich rekonstruiert wurde: „Damit steht aber von vornherein fest, dass die Integrität des Datensatzes in keiner Weise sichergestellt ist.“, so die Anwälte.

    Dies beruht auch auf der Annahme, dass bisher vorgelegte Veränderungsprotokolle ebenfalls manipuliert worden sein dürften.

    „Spuren vernichtet“ – neue Entwicklungen im Fall Amad Ahmad

    „Das ganze Hin und Her macht allerdings auch deutlich, dass die Polizei im ganzen Verfahren nicht mit dem Ziel agiert, die Wahrheit herauszufinden, sondern um zu verhindern, dass konkrete Verantwortlichkeiten in der Polizei aufgeklärt werden.“, so die Anwälte weiter.

    Nicht erste Daten-„Panne“

    Dabei war die Löschung des Datensatzes zu Ahmad Ahmad nicht die erste „Panne“ in diesem Fall. Denn schon die Inhaftierung selbst beruhte auf einer angeblichen ‚Datenpanne‘. Dabei wurden nämlich Datensätze vom hellhäutigen Syrer Amad Ahmad und dem dunkelhäutigen Amedy G. – zwei völlig verschiedene Personen – zusammengeführt.

    In einem Blogbeitrag von Montag erklärte der Anwalt Eberhard Reinecke, es handele sich dabei um „nichts anderes als strukturellen Rassismus“ in der Polizei. Es gehe dabei nicht um Einzelfälle.

    Dokumentiert sei den Anwälten zufolge, dass mindestens 10-12 Polizeibeamt:innen auf den zusammengeführten Datensatz zugegriffen hätten. Innerhalb von weniger als 1 Minute hätte jede dieser Personen „durch zwei Klicks auf die beiden verbundenen Fotos feststellen können, dass im Datensatz zwei verschiedene Personen vermischt waren“.

    Innerhalb derselben Minute hätte alternativ dazu auch beim Durchlesen des Datensatzes festgestellt werden können, dass nicht nur zwei unterschiedliche Namen, sondern auch zwei völlig unterschiedliche Personenbeschreibungen abgespeichert wurden (z.B. sowohl „dunkelhäutig“ wie auch „hellhäutig“).

    „Mittlerweile spricht mehr dafür als dagegen, dass die Zusammenführung der Datensätze von zwei Personen nicht etwa eine Panne war, sondern ganz gezielt vorgenommen wurde, um für die Inhaftierung des Ahmad A. den Haftbefehl einer anderen Person benutzen zu können.“, so die Anwälte in dem Blogbeitrag vom Montag. Für Amad Ahmad bedeutete dies, später in einer Gefängniszelle als unschuldig Inhaftierter sterben zu müssen.

    Die Anwälte ziehen schließlich auch eine Parallele zum NSU-Komplex: „Nun ist die Löschung des Datensatzes in NRW kein Einzelfall. Im NSU-Verfahren trat unmittelbar nach Auffliegen des NSU eine solche Panne im Bundesamt für Verfassungsschutz auf, als dort Akten geschreddert wurden.“

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