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Montag, April 29, 2024
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    Disziplinarverfahren für AfD-nahe Richter:innen und Soldat:innen

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    Das “Deutsche Institut für Menschenrechte” (DIMR) argumentiert: Unabhängig von einem Parteiverbot haben AfD-Unterstützer:innen im Staatsdienst nichts zu suchen. Disziplinarmaßnahmen seien geboten, bis hin zur Entlassung.

    In einer Studie mit dem Titel “Rassistische und rechtsextreme Positionierungen im Dienste des Staates? Warum ein Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht vereinbar ist” erforschen die Autor:innen des Deutschen Instituts für Menschenrechte die juristischen Möglichkeiten und Verpflichtungen zu personalrechtlichen Konsequenzen, wenn Beamt:innen die AfD unterstützen.

    Dafür sei es nicht relevant, ob fragliche Beamt:innen Mitglied sind oder die Partei anderweitig unterstützen. Es benötige auch kein Parteiverbot. Der Umstand, dass die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sei mit der Verfassungstreue von Beamt:innen nicht vereinbar.

    “Erfahren Dienstvorgesetzte, dass Beamt:innen Mitglied der AfD sind oder sich für diese einsetzen, auch ohne Mitglied zu sein, ist es geboten, dass die Dienstvorgesetzten disziplinarrechtlich tätig werden”. Auch eine Entlassung aus dem Staatsdienst sei denkbar.

    Die Autor:innen sprechen sich in jedem Fall für eine Einzelfallprüfung aus. Diese könne dann zugunsten der Geprüften entschieden werden, wenn diese nachvollziehbar darlegen, dass sie sich innerhalb der Partei gegen eine rassistische und echte Linie einsetzen und das Programm aktiv ändern wollen.

    Während das DIMR juristische Handhaben prüfte, stellt der Ex-Richter Jens Maier einen Streitfall dar, in dem die Empfehlungen konkret Anwendung finden können. Maier war Richter in Sachsen, bis er die AfD als Bundestagsabgeordneter vertrat. Nun möchte er wieder in sein Amt zurückkehren, dagegen gibt es eine breite Opposition.

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