Wer in Rheinland-Pfalz künftig in den Staatsdienst aufgenommen werden will, muss seine Verfassungstreue beweisen. Das setzt voraus, kein Mitglied einer extremistischen Organisation zu sein – darunter zählt in dem Bundesland nun wohl auch die AfD. – Ein Kommentar von Anna Müller.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte argumentiert: Unabhängig von einem Parteiverbot haben AfD-Unterstützer:innen im Staatsdienst nichts zu Suchen. Disziplinarmaßnahmen seien geboten, bis hin zur Entlassung.