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Samstag, April 27, 2024
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    Reform des Sexualstraftrechts: In Spanien gilt “Nur Ja heißt Ja!”

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    Das spanische Parlament stimmte einer Reform des Sexualstrafrechts zu: Künftig soll nun der Grundsatz “Nur Ja heißt Ja!” gelten. Auch verbale Äußerungen und das Verbreiten von intimen Aufnahmen kann nun strafbar sein. Die Gleichstellungsministerin sieht darin einen Schritt gegen den “sexuellen Terror”.

    Nach heftigen Protesten reagiert das spanische Parlament nun auf die Forderungen nach einem stimmigeren Sexualstrafrecht. Dort hatte eine Massenvergewaltigung starke Reaktionen in der Bevölkerung ausgelöst: Im Jahr 2016 filmten Täter selbst eine Gruppenvergewaltigung und veröffentlichten die Aufnahme. Dennoch konnte ein Gericht im Jahr 2018 keine Vergewaltigung feststellen, denn es habe weder Schläge noch Drohungen gegeben.

    Dem sogenannten “Nur Ja heißt Ja”-Gesetz stimmten alle Abgeordneten mit Ausnahme der christlichen Partido Popular und der rechten Vox zu. Die Zustimmung des Senat fehlt noch zur Verabschiedung, diese gilt jedoch als gesichert. Nach diesem Gesetz können sexuelle Handlungen ohne Einverständnis als Vergewaltigung mit bis zu 15 Jahre Haft gestraft werden.

    “Einschüchternde Komplimente”

    Der Paragraph zur Vergewaltigung ist nicht die einzige Reform. Auch Belästigungen, die nicht zur Vergewaltigung zählen, sollen besser ahndbar sein. Dazu zählen “einschüchternde Komplimente”, die Täter als Flirten tarnen. Auch intime Aufnahmen weiterzuverbreiten, kann künftig zur Anzeige gebracht werden.

    “Nein heißt Nein” in Deutschland

    In Deutschland gab es vor rund fünf Jahren ebenfalls eine Reform des Sexualstrafrechts. Auch hier wurde die “Nur Ja heißt Ja”-Regelung diskutiert. Mit der selben Begründung, mit der die rechten Parteien im spanischen Parlament sie abgelehnt haben, konnte sie sich nicht durchsetzen: Sie taste die Unschuldsvermutung an.

    Stattdessen gilt ein juristischer Kompromiss, die “Nein heißt Nein”-Regelung. Sie stellt noch immer eine deutliche Verbesserung zum bis dahin geltenden Recht dar: Die alte Gesetzgebung regelte, dass Betroffene sich körperlich zur Wehr gesetzt haben mussten.

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