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Freitag, März 29, 2024
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    Mögliche Wahlwiederholung in Berlin?

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    Das Berliner Verfassungsgericht hat in einer vorläufigen Einschätzung die Wiederholung der Berliner Senatswahlen angemahnt. Bleibt das Gericht bei seiner Meinung, müssen die Wahlen bis zum März 2023 durchgeführt werden – unter völlig neuen Bedingungen.

    Etwa ein Jahr liegt die letzte Wahl des Abgeordnetenhauses in Berlin zurück. Damals dominierten Berichte über unzählige Unregelmäßigkeiten und grobe Fehler in der Durchführung der Wahlen und der Auszählung die Schlagzeilen. Viele Berliner:innen mussten mehrere Stunden in Warteschlangen verbringen, Wahllokale blieben länger als vorgeschrieben und bis nach der Bekanntgabe erster Ergebnisse geöffnet und teilweise waren Wahlzettel falsch bedruckt.

    Nun hat sich das Berliner Verfassungsgericht vorläufig für eine vollständige Wiederholung der Wahlen ausgesprochen. Die gemachten Fehler seien zu gravierend und hätten einen Einfluss auf die Verteilung der Mandate gehabt. Ein endgültiges Urteil des Gerichts wird bis zum Jahresende erwartet. Bleiben die Richter:innen bei ihrer vorläufigen Entscheidung, müssten bis März 2023 neue Wahlen durchgeführt werden.

    Erneute Wahlen für das Berliner Abgeordnetenhaus würden unter komplett neuen politischen Bedingungen stattfinden. Seit letztem Jahr stehen neue Themen auf der Tagesordnung, insbesondere der Krieg in der Ukraine und seine unmittelbaren Folgen für die Bevölkerung Deutschlands. Teuerungen und Inflation treffen viele hart arbeitende Menschen in Berlin empfindlich und hatten auch schon erste Sozialproteste zur Folge.

    Ein weiteres Thema in Zusammenhang mit den Wahlen in Berlin ist nach wie vor der Wohnungsmarkt mit seinen unzumutbaren Mietpreisen. Zeitgleich mit den Abgeordnetenhauswahlen stand das Volksbegehren “DW und Co-Enteignen” zur Abstimmung, für das sich eine Mehrheit der Berliner:innen aussprach.

    Heute, etwa ein Jahr nach diesem Erfolg der vielbeachteten Kampagne, hat sich gezeigt, dass Berlins rot-rot-grüne SPD-geführte Stadtregierung um die amtierende Bürgermeisterin Giffey fest entschlossen ist, die Forderung nach Enteignungen auf dem Wohnungsmarkt mit politischen und juristischen Manövern zu umgehen.

    So dreist will der rot-rot-grüne Senat die Enteignung der Wohnungskonzerne verhindern

    Diese Entwicklungen dürften bei vielen Bewohner:innen Berlins für Wut und Misstrauen gesorgt haben. Es ist davon auszugehen, dass sie sich auf ein mögliches zweites Wahlergebnis für das Abgeordnetenhaus im kommenden Jahr direkt auswirken. Tatsächlich legen aktuelle Wahlumfragen nahe, dass die SPD ihre Führung bei den Stimmen aus dem letzten Jahr an die Grünen verlieren könnte.

    Die Umfragen zeigen auch eine Zunahme an Stimmen für die faschistische AfD an, die die Stellungnahme des Verfassungsgericht bereits wohlwollend kommentierte. Eine Wiederholung der Wahlen in Berlin würde auch einen erneuten Wahlkampf bedeuten, in dem vermutlich alle parlamentarischen Parteien, allen voran die AfD, versuchen würden, die Situation der zugespitzten Krisen für sich auszunutzen.

     

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