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Freitag, März 29, 2024
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    #MohammadBleibt: Proteste für Bleiberecht nach verhinderter Abschiebung

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    Die Polizei hatte am Dienstag gewaltsam versucht, den staatenlosen Mohammad aus Palästina abzuschieben. Dieser befand sich in einer psychischen Ausnahmesituation und konnte durch Solidarität der Nachbar:innen zunächst in ein Krankenhaus gebracht werden. Nun droht ihm in Dresden seine Abschiebehaft.

    Mohammad K. lebt seit rund sieben Jahren in Deutschland. Am Dienstag sollte ein Polizei-Großaufgebot die Abschiebung durchführen. In dieser scheinbar ausweglosen Situation verletzte der Betroffene sich nach Angaben von Augenzeugen selbst und äußerte die Absicht, sich selbst das Leben zu nehmen.

    „Angesichts der drohenden Konsequenzen wäre eine mehr als naheliegende Alternative gewesen, die Situation dadurch zu deeskalieren, die Abschiebung zunächst auf Eis zu legen. Dann hätte der psychische Gesundheitszustand von Herrn K. in Ruhe untersucht werden und damit die Frage der Reisefähigkeit noch einmal kritisch in Frage gestellt werden können. Die immer wieder gebetsmühlenartig wiederholte Berufung der Behörden darauf, dass die Abschiebung rechtmäßig sei, weil die Person nun einmal vollziehbar ausreisepflichtig ist, funktioniert spätestens hier nicht mehr: Es darf niemals dazu führen, dass Gesundheit oder Leben von Betroffenen in Gefahr gerät. Eine solche Person in Haft zu nehmen, bedeutet, sie noch weiter unter Druck zu setzen. Das ist unverhältnismäßig und rechtsstaatswidrig“, erklärt Paula Moser vom Sächsischen Flüchtlingsrat.

    Vorgriffs-Regelung hätte Abschiebung verhindern können

    Die rechtliche Lage scheint schwierig zu sein, auch, weil das Land Sachsen keinerlei politischen Willen zeigt. Bald soll das “Chancen-Aufenthaltsrecht” kommen – eine Chance auf Bleiberecht für Menschen, die in den Augen der Ampel-Koalition “gut integriert” sind. So viel Kritik dieses Modell auch erntet, in Mohammads Fall wäre das eine Chance auf Bleiberecht, denn andere Bundesländer agieren mit der “Vorgriffs-Regelung: „In progressiven Bundesländern gibt es deshalb schon Erlasse auf Landesebene, sogenannte ‚Vorgriffs-Regelungen‘, damit Personen, die zukünftig potenziell unter das Chancen-Aufenthalt fallen, nicht jetzt noch schnell abgeschoben werden“, so Moser.

    Mohammads Anwalt geht aktuell gegen den Abschiebehaftbeschluss vor und will eine Ausbildungsduldung erwirken. Die Abschiebehaft soll Mohammad in Dresden verbringen, in der dortigen Haftanstalt war seit März 2022 niemand mehr untergebracht.

    Proteste in Solidarität

    Schon während des Großeinsatzes haben Nachbar:innen solidarischen Protest vor dem Wohnhaus des Betroffenen organisiert. Weitere Proteste folgten an der Ausländerbehörde Leipzig und am Abschiebegefängnis Dresden.

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