`
Donnerstag, April 25, 2024
More

    Schädel-Bruch nach Polizeiangriff – doch verurteilt wird der Demonstrant

    Teilen

    Am 15. Mai 2021 demonstrierten in Berlin Tausende gegen die israelischen Luftangriffe auf Gaza. Nun wurde ein Demonstrant wegen eines angeblichen Angriffs auf die Polizei verurteilt. Das entscheidende Detail: Nicht die Polizeibeamt:innen sondern nur der Angeklagte selbst erlitten nachweislich lebensgefährliche Verletzungen. Über diesen Fall der Klassenjustiz berichtet Mohannad Lamees.

    Der 15. Mai 2021 ist vielen von uns in Berlin im Gedächtnis geblieben. Damals fanden anlässlich des Nakbatags in Gedenken an die Vertreibung hunderttausender Palästinenser:innen im Zuge der Staatsgründung Israels durch zionistische Milizen mehrere Großdemonstration in Berlin-Neukölln statt.

    Weil zeitgleich im Jerusalemer Stadtteil Sheikh Jarrah Palästinenser:innen gegen die anhaltende Entrechung kämpften und sich die Palästinenser:innen im Gaza-Streifen gegen massive israelische Luftangriffe zur Wehr setzen mussten, waren auch in Berlin Tausende auf den Straßen und verliehen ihrer Wut über die zionistischen Angriffe Ausdruck.

    Bereits bei einigen Demonstrationen und Kundgebungen in den Wochen zuvor war es zu Polizeigewalt und massivem Racial Profiling gekommen. Trotzdem erfuhren die palästinensischen Proteste eine Welle der Solidarität von vielen Berliner:innen.

    Am 15. Mai 2021 gipfelte die staatliche Reaktion auf die Proteste dann in brutaler Art und Weise: Besonders gegen die Demonstrierenden auf der Sonnenallee, einem Zentrum der palästinensischen Gemeinde in Berlin, wurde mit Wasserwerfer und äußerster Gewalt vorgegangen.

    #NakbaTag: Internationale Proteste in Solidarität mit Palästina

    Bereits kurz nachdem diese Demonstration von der Polizei zerschlagen wurde, kursierte ein Video in Sozialen Medien und Chatgruppen. Darauf war zu sehen, wie ein rennender Demonstrant ohne jegliche Ansprache oder Vorwarnung von einem Polizisten per Faustschlag an die Schläfe nierdergeschlagen wurde.

    Der Demonstrant fiel bewusstlos zu Boden, Polizist:innen zogen ihn daraufhin brüllend an den Beinen aus der Reich- und Sichtweise von Passant:innen. Später meldete sich Hamid N. (Name geändert) per Videobotschaft aus dem Krankenhaus: Er erklärte, der Demonstrant auf dem vielgeteilten Video zu sein und beschrieb auf Arabisch seine Verletzungen – Schädel-Hirn-Trauma, Bruch der Schädel-Kalotte, Hämatome.

    Klassenjustiz par excellence

    Mehr als 16 Monate später erklärte Hamid N. am vergangenen Donnerstag vor Gericht, dass er noch immer an Traumata, Angstzuständen, Schlafstörungen, womöglich Blutansammlungen im Kopf und zeitweiser Taubheit auf einem Ohr leidet.

    Doch N. war vor Gericht nicht etwa als Zeuge für die Verhandlung eines schweren Falls von Polizeigewalt erschienen. Nein, N. musste sich vor dem Berliner Amtsgericht als Angeklagter für einen Fall von Körperverletzung und schweren Landfriedensbruch verantworten.

    Der von der Staatsanwaltschaft vorgebrachte Vorwurf: N. habe Polizeibeamt:innen angegriffen. Tatsächlich sagte vor Gericht dann eben jener Zugführer, der Hamid N. per Faustschlag schwerste Verletzungen zugeführt hatte, als Zeuge aus und schilderte, wie er N., unmittelbar bevor er ihn niederschlug, dabei beobachtet habe, einen großen schweren Gegenstand in Richtung anderer Polizist:innen geworfen zu haben.

    Weder der Zugführer noch ein ebenfalls vernommener Zivilpolizist konnten jedoch mit Sicherheit sagen, ob der Gegenstand überhaupt die anderen Polizist:innen erreicht, getroffen oder gar verletzt habe. Auch über den Gegenstand selbst gab es keine gesicherten Aussagen: Während der Zugführer gar den Sockel einer Bake vermutete, hatte der Zivilpolizist eine Gemüsekiste gesehen.

    Die Verletzungen, die der Angeklagte bei im Anschluss an den mutmaßlichen Wurf bei seiner „Festnahme“ durch die äußerste Gewalt des Zugführers erlitten hatte, spielten bei der Befragung der polizeilichen Zeugen keine Rolle. Das Gericht lobte die Polizei vielmehr dafür, schnell einen Rettungswagen geholt zu haben, als klar war, dass die von ihnen dem Angeklagten zugefügten Verletzungen ernst seien.

    Freiheitsstrafe – für den Geschädigten

    Am Schluss der Verhandlung wurde der Angeklagte dann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruch verurteilt. Die Richterin betonte in ihrer Erklärung, dass eine leere Gemüsekiste, wenn sie geworfen wird und Polizist:innen in voller Schutzausrüstung an entscheidenden Stellen trifft, durchaus „auch einen Aortenriss“ zufügen könne.

    Die Anwaltschaft von Hamid N. kommentierte das Urteil nach Ende der Verhandlung: „Es ist eine harte Strafe für eine Sache, wo es keinen Verletzten gibt außer dem Verurteilten und auch nicht klar geworden ist, ob er tatsächlich einen Gegenstand geworfen hat“.

    Gerade weil der Angeklagte jedoch wegen kleinerer Delikte im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetzt bereits unter Bewährung war, sei es trotzdem als Erfolg zu bewerten, dass N. nun trotz Verurteilung nicht ins Gefängnis müsse.

    Auch weil N. als palästinensischer Geflüchteter in Deutschland ohne Aufenthaltstitel und nur mit Duldung lebe, sei das Urteil für ihn persönlich nicht der schlimmste Ausgang. Deutlich wurde während des Verfahrens aber auch, dass gerade das System der Kettenduldungen und Niederhaltung von Geflüchteten dafür sorgt, dass Polizeigewalt gegen sie ungeahndet bleibt.

    So berichtete N. während der Verhandlung selbst, dass ein kurdischer Freund von ihm sich nicht traut, vor Gericht – womöglich als entlastender Zeuge – auszusagen, da er zu viel Angst wegen einer angedrohten Abschiebung habe. N. selber hatte bereits eine Anklage gegen den gewalttätigen Zugführer zurückgezogen, auch hier spielten die Angst vor weiteren Repressionen eine große Rolle.

    Vor dem Nakba-Tag: Bei der Solidarität mit Palästina hört die Versammlungsfreiheit auf

    Es geht um mehr als einen Einzelfall

    Auch der Charakter der Nakbatag-Demonstration selbst war Gegenstand der Verhandlung. Immer wieder klang an, dass durch die Präsenz von Tausenden palästinensischen Jugendlichen auf den Straßen Neuköllns die Polizei die Ordnung in Gefahr sah und deshalb die Demo gewaltsam auflöste.

    Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass als Grund für die Auflösung offiziell das Nicht-Einhalten von Abständen und Maskenpflicht in Zeiten der Corona-Pandemie angeführt wird. Vielmehr diente die Angst vor „emotionalisierten Palästinensern“ den Behörden auch dieses Jahr rund um den Nakbatag als Vorwand, um palästinensische Demonstrationen komplett zu verbieten.

    Gerade weil bei der Begründung der Verbote und Maßnahmen gegen palästinensische Demos immer auch die Gewalttätigkeit der Demonstrierenden ins Feld geführt ist, ist es wichtig zu sehen, was hinter diesem Vorwurf steckt: Im Falle von Hamid N. war es, so wie bei vielen anderen Fällen, vielmehr die Gewalttätigkeit der Polizeibeamt:innen selbst, die Leben gefährdete.

    Dass diese Fälle von Repression und Gewalt uns aber nicht vom Demonstrieren abhalten dürfen, betont auch das im Zuge des Kampfes gegen die Demoverbote zum Nakbatag dieses Jahr gegründete Revolutionäre Solidaritätsbündnis. Sprecher:innen des Bündnisses beobachteten am Donnerstag auch den Prozess gegen Hamid N. und kommentieren anschließend die Urteilsverkündung: „Es ist wichtig, dass wir uns revolutionäre Politik nicht verbieten lassen und dass wir geschlossen gegen Repression und Einschüchterung einstehen“.

    • Seit 2022 bei Perspektive Online, Teil der Print-Redaktion. Schwerpunkte sind bürgerliche Doppelmoral sowie Klassenkämpfe in Deutschland und auf der ganzen Welt. Liebt Spaziergänge an der Elbe.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News