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Dienstag, November 5, 2024
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    Ende des „Transsexuellengesetzes“ nach über 40 Jahren

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    Die rechtliche Änderung des eigenen Vornamens und Geschlechtseintrags soll in Zukunft leichter werden. Das hat das Bundeskabinett nun auf den Weg gebracht. Aktivist:innen kritisieren das neue „Selbstbestimmungsgesetz“ dennoch.

    Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ beschlossen. Es wird das „Transsexuellengesetz“ (TSG) ablösen, das bisher die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag geregelt hat. Trans, inter und nicht-binäre Menschen müssen nun nicht mehr zwei langwierige psychologische Gutachten und ein teures Gerichtsverfahren durchlaufen. Stattdessen muss eine Erklärung beim Standesamt abgegeben werde, die jedoch drei Monate vorher angemeldet werden muss.

    Bei Minderjährigen ab 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten zustimmen. Sollten diese sich weigern, kann ein Familiengericht die Entscheidung treffen. Für Kinder unter 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten selbst die Erklärung beim Standesamt abgeben.

    Gegen das TSG gab es jahrzehntelange Proteste. Seit seiner Einführung 1980 wurden bereits große Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. So mussten sich trans Personen noch bis 2011 für eine Namens- und Personenstandsänderung zwangsweise sterilisieren lassen. Bis 2009 mussten sich verheiratete Menschen zuvor scheiden lassen.

    Kritikpunkte bleiben bestehen

    Doch auch das neue Gesetz enthält Passagen, die von Aktivist:innen für die Rechte von trans Personen kritisiert werden. So gibt es zum Beispiel eine Sonderregelung, durch die eine Änderung des Geschlechtseintrags ungültig wird, sollte der „Verteidigungsfall“ ausgerufen werden. Wer also zur Geburt als Mann eingetragen wurde, soll eingezogen werden können. Eigentümer:innen von Einrichtungen dürfen zudem nach Hausrecht entscheiden, trans, inter und nicht-binäre Menschen anders zu behandeln bzw. auszuschließen, also zu diskriminieren. 

    Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Daten aller Menschen, die eine Änderung vornehmen, automatisch u.a. an das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und den Verfassungsschutz weitergeleitet werden. Das hatte vor allem das Bundesinnenministerium gefordert. Bei Migrant:innen werden die Daten zusätzlich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeldet, und eine Vornamens- und Personenstandsänderung wird ungültig, sollte ein Abschiebung drohen.

    Jeglichen Fortschritt für trans, inter und nicht-binäre Personen zu verhindern, versuchte zuvorderst die AfD. Nachdem das Kabinett nun das Gesetz auf den Weg gebracht hat, prüft die Partei verfassungsrechtliche Schritte, um es zu stoppen.

    Der Bundestag muss das Gesetz noch beschließen. Laut Entwurf soll es am 1. November 2024 in Kraft treten.

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