Nachdem das Bundessozialgericht im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass nicht-binäre Menschen derzeit keine geschlechtsangleichenden Operationen von der Krankenkasse bezahlt bekommen, hat es das nun in einer schriftlichen begründung bestätigt. Diese betrifft jedoch nicht nur nicht-binäre Menschen, sondern verschlimmert die Situation aller trans Menschen, die Operationen benötigen. Ein Kommentar von Marceline Horn.
Die rechtliche Änderung des eigenen Vornamens und Geschlechtseintrags soll in Zukunft leichter werden. Das hat das Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Aktivist:innen kritisieren das neue „Selbstbestimmungsgesetz“ dennoch.