Eine Recherche legt nahe, dass Kameras des deutschen Konzerns Bosch im Iran zur Überwachung von Protesten oder der Kopftuchpflicht eingesetzt worden sind. Das Unternehmen redet die Fähigkeiten der Kameras klein.
Bereits im Juni letzten Jahres hatte eine Gruppe im Iran nach eigenen Angaben 5.000 Überwachungskameras im öffentlichen Raum gehackt und ein Video der Aktion auf Social Media veröffentlicht. In diesem Video war auch eine Software-Oberfläche des deutschen Konzerns Bosch zu erkennen.
Wie die Tagesschau berichtet, haben sich daraufhin Reporter:innen des SWR per anonymisierter Videoschaltung mit einer Gruppe Oppositioneller aus dem Iran getroffen, um über den Einsatz der Bosch-Technik im Iran zu sprechen. Demnach würden die Kameras vor allem im Straßenverkehr eingesetzt, unter anderem an Verkehrskreuzungen.
Laut Amnesty International wird dabei die Verkehrsüberwachung auch gleichzeitig zur Kontrolle der Kopftuchpflicht eingesetzt. Außerdem sollen die Kameras auch das Entstehen von Demonstrationen oder Versammlungen erkennen und ein entsprechendes Signal an die nächstgelegene Polizeistation senden können.
Auf Nachfrage gab Bosch selbst zu, 8.000 solcher Kameras zwischen 2016 und 2018 in den Iran geliefert zu haben. Allerdings streitet das Unternehmen ab, am Projekt zur Verkehrsüberwachung beteiligt gewesen zu sein. Auch, dass “Bosch Security” gemeinsam mit einem iranischen Vertriebspartner eine Schulung an der Khatam-Universität in Teheran organisiert haben soll, wird verneint – obwohl es aus Recherchen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hervorzugehen scheint.
Außerdem bestreitet Bosch, dass die Kameras zur biometrischen Gesichtserkennung geeignet seien. Eine entsprechende Software sei nämlich nicht vorinstalliert. Laut der aktivistischen Gruppe aus dem Iran sei es jedoch sehr wohl möglich, die Aufnahmen auch im Nachhinein auszuwerten. Die dänische Firma Milestone Systems habe z.B. 2019 eine geeignete Videoanalyse-Software an den Iran verkauft.
Derweil liegt dem iranischen Parlament ein Gesetzesentwurf für das sogenannte „Kopftuch- und Keuschheitsgesetz“ vor, mit dem Nichtbeachtung noch viel schärfer sanktioniert werden könnte. Es sieht außerdem vor, dass künftig jegliche Kameraaufnahmen zur Verfolgung der Frauen eingesetzt werden können.
Die Überwachungs-Deals geschahen just zu der Zeit, als die USA ihre Sanktionen gegen Iran verstärkten und versuchten, diese auch den anderen westlichen Verbündeten aufzuzwingen. Europäische Staaten und Unternehmen versuchten dabei noch 2018, dem Jahr, in dem der Iran aus dem SWIFT-Abkommen ausgeschlossen wurde, weiter mit dem Iran zu handeln. So stand eine Art Tauschbörse auf EU-Ebene zur Disposition, um an iranisches Öl zu kommen.