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Montag, April 29, 2024
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    SPD-Politikerin fordert AfD-Verbot angesichts steigender Zustimmung

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    Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken bringt ein mögliches Verbot der AfD ins Spiel. Die Möglichkeit eines Parteiverbotsverfahrens gegenüber rechten Parteien wurde in der politischen Geschichte der BRD bisher nur wenig genutzt und hat wenig Aussicht auf Erfolg.

    Die „Alternative für Deutschland” (AfD) befindet sich aktuell im Höhenflug. So kann die rechtsextreme bis faschistische Partei in den ostdeutschen Bundesländern bei den anstehenden Landtagswahlen vermutlich jeweils über 30% holen. In Sachsen scheint sie potenziell die stärkste Kraft zu werden, und eine Koalition mit der zweitstärksten und ihr ideologisch näher stehenden Kraft CDU scheint realistisch.

    Laut eigenen Angaben erlebt die Partei bundesweit aktuell zudem einen starken Mitgliederzuwachs. So soll sie im letzten Jahr von knapp 30.000 auf ca. 40.000 Mitglieder angewachsen sein. Der Einfluss der AfD dürfte aber weit über dieses Personenpotential hinausreichen, was die prognostizierten Umfragewerte zeigen.

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    Verbotsverfahren als Lösungsversuch aus der System- und Regierungskrise

    Die AfD positioniert sich als vehemente Gegnerin der herrschenden Ampelregierung. Gleichzeitig fahren die bürgerlichen Parteien SPD, Grüne und FDP aktuell eine Klassenpolitik, wie sie seit Jahren von faschistischen und rechtskonservativen Parteien propagiert wird (z.B. die Forderung nach mehr Abschiebungen, die Hochrüstung der Bundeswehr und eine stärkere militärische Unterstützung Israels). Diese politische Entwicklung können vor allem CDU und die AfD als Erfolge verbuchen. Auch das zeigen die aktuellen Umfragen.

    Der CDU wurde von Bundeskanzler Olaf Scholz per „Deutschlandpakt“ eine weitere, engere Zusammenarbeit vorgeschlagen. Mit der AfD wird unterschiedlich umgegangen. Während hier und da bereits mit der AfD paktiert wird, fordert die SPD-Vorsitzende Saskia Esken dagegen ein Verbot als mögliche Option ihrer Eindämmung. Es sei „wichtig“, dass über ein AfD-Verbot „gesprochen wird“, um so die Wähler:innen aufzurütteln, so Esken.

    Doch selbst innerhalb des Ampellagers gibt es Gegenstimmen, sogar bis in die eigene Partei hinein. Dann heißt es, ein Verbot werde nur dazu führen, dass mehr Menschen (auch solche, die vorher nicht zum Wählerklientel der AfD gehörten) sich mit der AfD solidarisieren würden und ihr Einfluss dadurch steige, so z.B. Carsten Schneider (SPD). Stattdessen solle die AfD „inhaltlich gestellt” werden. Wie das bei den realpolitischen Parallelen zwischen Ampel und AfD aussehen soll, führt er nicht aus.

    Regierung billigt schnellere Abschiebungen und längere Abschiebehaft

    Damals scheiterte das NPD-Verbot, die KPD hingegen bleibt seit 1956 verboten

    2003 scheiterte das erste Verbotsverfahren gegen die bekannteste Nazi-Partei der BRD, die NPD, an sogenannten „Verfahrensfehlern”. Doch auch beim zweiten Verfahren 2017 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage ab. Die Begründung gestand zwar zu, dass die faschistische Partei „verfassungsfeindlich” eingestellt sei, beurteilte die reale Gefahr für das politische System der BRD aber als unrealistisch. Die inzwischen zu „Die Heimat” umbenannte Partei NPD spielt zwar immer noch eine relevante Rolle im deutschen Rechtsextremismus, wurde aber von ihrer Bedeutung längst von der AfD überholt.

    Gleichzeitig besteht das Verbot der „Kommunistischen Partei Deutschlands” (KPD) fort – seit 1956. Sie wurde damals auf Antrag der CDU-geführten Adenauer-Regierung verboten. Auch damals kam das Bundesverfassungsgericht zu der Einschätzung, es gehe keine realistische Gefahr für die BRD von der kommunistischen Partei aus. Und doch entschied man sich für das Verbot, einschließlich der Enteignung ihres Vermögens und der Inhaftierung vieler Mitglieder.

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