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Mittwoch, Oktober 9, 2024
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    Landkreistag berät über Zwangsarbeit für Geflüchtete in Deutschland

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    Landkreisvorsitzender Reinhard Sager will Geflüchtete schneller für Privatunternehmen arbeiten lassen. Derweil werden in vielen Bundesländern Freiheiten von Geflüchteten beschnitten.

    Der Landkreistag ist der Zusammenschluss der Kommunen auf bundesweiter Ebene. Ihr Vorsitzender Reinhard Sager (CDU) hat nun in einem Interview mit der Bild-Zeitung eine Arbeitspflicht für alle Geflüchteten gefordert. Das begründet er folgendermaßen: „Die finanzielle Unterstützung vom Staat darf nicht bedingungslos sein.“ Wer sich „über einen längeren Zeitraum“ in Deutschland aufhalte, müsse „einer Arbeit nachgehen“. Das erwarte „die Gesellschaft“, und das würden auch „viele Flüchtlinge selbst“ genau so wollen, meint Sager.

    80 Cent Stundenlohn für gemeinnützige Arbeit

    Zurzeit gibt es nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Arbeitspflicht für gemeinnützige Arbeit. Sagers Parteikollege Christian Herrgott (CDU) hatte vor kurzem im Tagesspiegel erzählt, wie er das im Thüringer Kreis Saale-Orla durchsetzt. Die Geflüchteten müssen von Montag bis Freitag für vier Stunden am Tag in ihrer Einrichtung Reinigungsarbeiten, Winterdienst, Grünschnitt usw. verrichten.

    Dafür bekommen sie lediglich 80 Cent die Stunde. Wer ablehnt, hat mit Sozialleistungskürzungen von bis zu 180 Euro zu rechnen. Christian Herrgott hatte Ende Januar knapp die Stichwahl im Landkreis gegen den AfD-Kandidaten Uwe Thrum gewonnen. Thrum selbst hatte im August gefordert, dass Geflüchteten Leistungen gekürzt und sie zu Arbeit in den Kommunen verpflichtet werden.

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    Schnelle Einbindung in den Arbeitsmarkt statt Sprachkurse

    Nach Sagers Forderung soll auch Arbeit für private Unternehmen möglich gemacht werden. Damit möchte er z.B. den Arbeitskräftemangel in der Gastronomie beheben. Nach der aktuellen Gesetzeslage müssen Geflüchtete mindestens drei Monate warten, bis sie arbeiten können.

    Ein Arbeitsverbot herrscht zudem für Geduldete und Personen, die ihre Aufnahmeeinrichtung nicht verlassen dürfen, sowie für Personen, die aus einem als „sicher“ eingestuften Herkunftsland kommen und ihren Asylantrag nach August 2015 gestellt haben. Das Argument, dass viele noch nicht über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, lehnt Sager ab. „Der Vorrang der Sprache“ sei „idealtypisch“, da es zurzeit noch zu wenig Kurse für zu viele Menschen gebe.

    Bezahlkarten als weitere Freiheitseinschränkung

    Des Weiteren begrüßt er das Vorgehen seines Parteikollegen Werner Henning (CDU), der in seinem Landkreis arbeitende Geflüchtete nur mit einer Chipkarte statt mit Bargeld bezahlt. Der Landkreis Eichsfeld war einer der ersten, der dieses System eingeführt hat, der Kreis Sonneberg folgt nun.

    Die Bezahlkarten sollen bundesweit eingeführt werden, wie die Bundesregierung im November beschlossen hat. Derzeit gibt es zwischen SPD, FDP und Grüne noch Unstimmigkeiten über die Durchführung.

    Die Bezahlkarten sollen an Menschen vergeben werden, deren Asylverfahren noch läuft oder die nur als geduldet gelten. Durch die Bezahlkarten können die Länder einschränken, in welchem Umkreis die Geflüchteten damit zahlen können und wie viel Geld sie abheben dürfen. Außerdem sind keine Überweisungen möglich.

    Durch die Unmöglichkeit, mit der Bezahlkarte Bargeld abzuheben, wird die Bewegungsfreiheit indirekt eingeschränkt. Gruppen wie Pro Asyl haben sie deshalb als „Diskriminierungsinstrument“ kritisiert.

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