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Sonntag, April 28, 2024
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    Die EU als machtlose Türsteherin

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    Über 12.000 Lobbyist:innen sind in Brüssel als Einflussnehmende auf die EU-Institutionen registriert. Nun wurde 14 dieser Personen das Zutrittsrecht zum EU-Parlament verwehrt. Reicht das? – Ein Kommentar von Lans Hitten.

    Erst seit dem 1. Juli 2021 besteht eine Registrierungs- und Auskunftspflicht für Lobbyist:innen, wenn sie etwa im Auftrag von Unternehmen Einfluss auf EU-Institutionen nehmen wollen. Diese Verpflichtungen resultieren aus der sogenannteninterinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Als Kontrollinstanz wurde das „Sekretariat des Registers“ eingerichtet, das Maßnahmen verhängen kann, sofern Lobbyist:innen ihre Verpflichtungen missachten.

    Ende Februar hat dieses Sekretariat nun dem US-Konzern Amazon seine 14 Lobbyausweise entzogen. Dadurch hat Amazon keinen physischen Zugang zum Europäischen Parlament mehr. Begründet wird dies damit, dass der Konzern im Hinblick auf die Kontrolle der Arbeitsbedingungen in seinen Einrichtungen keinerlei ernsthaften Mitwirkungswillen zeige. Bereits zwei Einladungen durch das Europäische Parlament ist der Konzern nicht gefolgt.

    Der Entzug des Zutrittsrechts ist also als Reaktion auf die Missachtung des US-Konzerns zur Mitwirkung zu verstehen. Jedoch dürfte sein symbolischer Charakter den tatsächlichen Nutzen überschatten.

    Brüssel brummt vor Lobbyist:innen

    Brüssel als europäische Hauptstadt des Lobbyismus zählt rund 12.500 Registrierungen in seinem Lobbyregister. Davon verfolgen 71 Prozent kommerzielle Interessen. Ausschlaggebend für die hohe Konzentration von kommerzieller Interessensvertretung in Brüssel ist die kapitalistische „Errungenschaft“ des freien europäischen Binnenmarkts, der durch die EU reguliert wird. Hier wollen diverse Konzerne Einfluss auf die Rahmenbedingungen nehmen.

    Im Angesicht dieser schieren Menge an Lobbyist:innen erscheint der Entzug des Zugangs von Amazon-Lobbyist:innen als nahezu unbedeutend. Zudem besteht weiter die Möglichkeit der Einflussnahme von Lobbyist:innen auf die EU-Politik außerhalb des Europäischen Parlaments. Denn selbst wenn symbolische Maßnahmen getroffen werden, fehlt etwa die Einführung von einheitlichen Straftatbeständen bei Korruptionsfällen für EU-Funktionäre auf EU-Ebene.

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    Durchsetzung von Konzerninteressen trotz Entzugs der Lobbyausweise

    Ein anderes Beispiel zeigt, dass Konzerninteressen auch im Fall des “Ausweisentzugs” durchgesetzt werden:

    Neben Amazon wurde seit 2017 bisher einzig noch dem Saatguthersteller Monsanto der Zugang zum Europäischen Parlament entzogen. Auch dieser missachtete Einladungen des Parlaments und verlor infolgedessen seine Möglichkeit zum physischen Zugang. Die Verlängerung der Glyphosat-Nutzung um weitere 10 Jahre im EU-Binnenmarkt durch die EU-Kommission Ende letzten Jahres erfolgte trotzdem im Interesse Monsantos, das mit seinem Unkrautvernichter „Roundup” allein im Jahre 2017 rund 3.5 Milliarden Dollar erwirtschaftete.

    Dies verdeutlicht den überwiegend symbolischen Charakter der physischen Zugangssperre von US-Lobbyisten durch die EU. Sie ist Ausdruck eines kapitalistischen Systems, in dem Staats- und Konzerninteressen so eng miteinander verflochten sind, dass entgegen dem Recht auf menschliche Arbeitsbedingungen und Gesundheit Konzerninteressen vorn angestellt werden.

    Konzern- und Staatsinteressen nicht zu trennen

    Organisationen wie Lobbycontrol fordern dabei immer wieder, diese Probleme durch den Gesetzgeber selber zu lösen. Auch internationale Übereinkünfte zur Etablierung von einheitlichen Konkurrenzregelungen oder zur Vermeidung von Steuerflucht werden immer wieder ins Spiel gebracht, sind jedoch aufgrund der faktisch fehlenden Rechtsverbindlichkeit und Rechtsdurchsetzbarkeit selten zielführend.

    Letzten Endes sind Konzern- und Staatsinteressen in einem kapitalistischen System nicht zu trennen, da die Konzerne als Kapitalist:innen die Existenzgrundlage der wählenden Bevölkerung kontrollieren und diese damit faktisch als „Geisel“ halten, um selbst begrenzt-reformistische Forderungen nach Machteinschränkung abzuwehren.

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